Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 206

werden könnte. Dann würde nämlich auch der sogenannte Standortwettbewerb für bestimmte Gemeinden wegfallen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es geht doch nicht an, daß große, finanzstarke Gemeinden in der Lage sind, Betriebe anzusiedeln, indem man alle möglichen Zuckerln anbietet. Die Autobahn und die Zubringerstraßen aus dem allgemeinen Steuertopf zu finanzieren, ist keine Kunst. Und das Trinkwasser holt man sich dann aus den entfernteren ländlichen Gemeinden, denn im eigenen Bereich ist aufgrund der Betriebsstätten und aufgrund der Siedlungsdichte die Entnahme von Trinkwasser natürlich nicht möglich.

Auch den Erholungsraum und die Naturschutzgebiete sollen die Umlandgemeinden zur Verfügung stellen, denen man dann hinsichtlich der Bewirtschaftungsweise, der Ansiedlungspolitik, der Flächenwidmungsplanung, der Raumordnung gewisse Vorschriften macht, um den Bestand dieser Schutzgebiete, die natürlich sorgsam aufrechtzuerhalten sind, möglich zu machen.

Es ist daher notwendig, Herr Bundesminister für Finanzen – auch wenn Sie nicht anwesend sind! –, daß in diesem Zusammenhang eine grundlegende Reform stattfindet, damit jene Gemeinden, die überörtliche Lasten zu tragen haben, auch einen tatsächlichen Ausgleich und den notwendigen Spielraum erhalten. Ein vernünftiger Ausgleich ist notwendig, meine Damen und Herren, und ich bitte daher den Herrn Bundesminister für Finanzen und fordere ihn auf, tatsächlich für eine Reform zu sorgen und nicht Ungerechtigkeiten fortzuschreiben! (Beifall bei der ÖVP.)

22.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Zusatzantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Kier vorhin zum Finanzausgleichsgesetz verlesen hat, ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

22.35

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte trotz aller besserwisserischen Unkenrufe der Opposition hier festhalten, daß diese Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die wir Stabilitätspakt nennen, eine ganz wichtige formale technische und organisatorische Voraussetzung dafür ist, daß wir für die Erreichung der im Maastricht-Vertrag festgelegten Ziele, die nicht nur Ziele für den Bund, sondern Ziele für Bund, Länder und Gemeinden sind, ein Koordinierungsinstrument auf Bundesebene und auf den Landesebenen haben, mit welchem sichergestellt wird, daß wir diese Stabilitätsziele tatsächlich erreichen.

Meine Damen und Herren! Gerade weil wir in den letzten Tagen viel über eine Steuerreform diskutiert haben: Wir von der ÖVP haben immer betont, daß wir vor einer dreifachen Herausforderung stehen. Diese Herausforderung beinhaltet nicht nur eine Steuerreform, sondern erstens eine Steuerreform, zweitens eine Fortsetzung der Budgetkonsolidierung und drittens den Finanzausgleich. – Das zeigt, wie gewaltig diese Herausforderung ist! Aber wir sind wirklich guten Mutes im Hinblick auf die Stabilitätserfolge, die wir in den letzten Jahren erreicht haben. Im Vorjahr hatten wir insgesamt eine Nettodefizitquote von 1,9 Prozent, wobei schon richtig ist, daß 0,5 Prozent Überschuß von den Ländern und Gemeinden und 0,1 Prozent Überschuß von der Sozialversicherung gekommen sind. Aber insgesamt ist das ein sehr schöner Stabilitätserfolg für den Bund im Sinne unserer Bemühungen, den harten Schilling in einen harten Euro hinüberzuführen.

Meine Damen und Herren! Die heutige Vereinbarung stellt sicher einen Mechanismus dar, mit welchem wir auch in Zukunft diesen Stabilitätskurs im Interesse aller Sparer, aller Anleger, aller Arbeitnehmer und aller Unternehmer fortsetzen können! (Beifall bei der ÖVP.)

22.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.


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