Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 217

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im militärischen Bereich sind vor allem für die Truppenkommandanten vor Ort einige wichtige Neuregelungen vorgesehen.

Hinsichtlich der Frage der Lehrer, über die ja im heurigen Jahr bereits heftig diskutiert und die auch von den Medien transportiert wurde, kommt es zu einigen Regelungen betreffend Abgeltung von Schulveranstaltungen, Betreuung von Maturaklassen, EDV-Arbeitsplätze und analoge Bestimmungen im LDG. (Abg. Smolle: Dann dürfte keiner mehr durchfallen bei der Matura! Bei den Zulagen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die von mir eingangs erwähnten einzelnen Punkte einen notwendigen und wichtigen Beitrag zu einem modernen Dienstrecht darstellen. Aus diesen Gründen stimmt die sozialdemokratische Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

23.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Bitte.

23.24

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich den Bericht des Finanzausschusses anschaut, dann sieht man, es geht an und für sich von Punkt 1 bis 16 so gut wie ausschließlich um Einstufungen, Zulagen, Abschlagsstunden und andere Dinge mehr. Alleine aus diesem Grunde lehnen die Liberalen diese Novelle und insbesondere die Novellen zum Beamten-Dienstrechtsgesetz und zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz ab.

Wir lehnen diese aus prinzipiellen Gründen ab. Es geht uns nicht darum, ob Lehrer oder Lehrerinnen die doppelte Aufwandsentschädigung für mehrtägige Schulveranstaltungen bekommen oder nicht. Es handelt sich angesichts der Höhe dieses Betrages sowieso um einen vernachlässigbaren Bereich.

Wir sind jedenfalls der Auffassung – das haben wir von dieser Stelle aus auch schon oft genug betont und wiederholt –, daß das Besoldungssystem, das Dienstrecht insgesamt hochgradig reformbedürftig ist, und wir werden uns nicht mehr dazu hergeben, kleine Reparaturen an der Oberfläche mitzutragen. Wir halten das derzeitige System für leistungsfeindlich. Individuelle Leistungen, besonderes Engagement der Betroffenen, insbesondere der Lehrer und Lehrerinnen, rechnen sich nicht. Wir halten das bestehende System auch deswegen für ungerecht, weil sich die Verdienstchancen ausschließlich nach dem Dienstalter definieren, vielleicht noch nach der Möglichkeit, verschiedene Mehrdienstleistungen zu lukrieren. Auch das ist wiederum zwischen den verschiedenen Schularten sehr unterschiedlich. Ich denke, daß gerade in diesem System völlig gleiche Leistungen höchst unterschiedlich honoriert werden.

Das zeigt sich bei diesen Novellen insbesondere dabei, wenn es um die Abgeltung der Betreuung von EDV-Anlagen geht. Es ist meiner Meinung nach einfach nicht einsichtig, warum ein Hauptschullehrer aufgrund seiner Einstufung, aufgrund seiner Besoldungsgruppe für dieselbe Arbeit bei der Betreuung einer bestimmten Anzahl von Computern weniger Geld bekommen soll als ein Lehrer, der diese Tätigkeit an einer AHS ausübt.

Wir halten dieses bestehende System auch für bürokratisch verkompliziert. Das zeigt sich nirgendwo deutlicher als beim § 61 Gehaltsgesetz. Es ist eine Tatsache, daß nicht einmal die EDV-Systeme diesen komplizierten Dingen gerecht werden können. Lehrer und Lehrerinnen haben bisher nicht einmal die tatsächlich geleisteten Überstunden ausbezahlt bekommen.

Wir fordern seit langem – und wir wiederholen diese Forderung hier – die Umstellung auf ein leistungsorientiertes Gehaltsschema. Dafür müßte endlich einmal eine umfassende Arbeitsplatzbeschreibung eingeleitet werden. Die ständigen Versprechungen der Vergangenheit wurden bisher nie eingehalten. Es ist einfach notwendig, endlich mit diesem Zulagenwesen, mit diesen Abschlagsstundenwesen im gesamten Bereich aufzuhören. (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)


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