Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 231

Z 1 lautet:

§ 14 Abs. 3 2. Satz

"Lebensgefährte im Sinne dieser Bestimmung ist, wer, unabhängig vom Geschlecht, mit dem bisherigen Mieter bis zu dessen Tod durch mindestens drei Jahre hindurch in einer Wirtschafts- und Haushaltsgemeinschaft gelebt hat;"

Die bisherigen Ziffern 1 und 2 werden zu 2 und 3.

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Frau Abgeordnete Bures hat bereits klar gesagt, was hinter diesem Antrag steht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Herr Abgeordneter! Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß es interessant ist, daß, würde man eine solche Unterscheidung nach anderen Kriterien treffen, die aber offensichtlich nicht dem Art. 7 B-VG entspricht, jeder und jede hier im Plenum das klar erkennen würde. Interessanterweise trifft man aber gerade hinsichtlich Lebensgemeinschaften, wenn es darum geht, ob es heterosexuelle, homosexuelle oder lesbische Beziehungen sind, eine Unterscheidung, die mit Art. 7 B-VG unserer Auffassung nach nicht vereinbar ist. Daher bitten wir Sie, sich zu überlegen, ob Sie unserem Abänderungsantrag nicht beitreten möchten, der sicherstellen würde, daß diese Ungleichbehandlung, die mit Artikel 7 B-VG unserer Auffassung nach nicht vereinbar ist, endlich aufhört. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

0.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der soeben von Herrn Abgeordneten Mag. Barmüller verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Ich erteile jetzt noch Frau Abgeordneter Parfuss das Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

0.25

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Zum Mietrechtsgesetz hat meine Kollegin Bures, die Präsidentin der Mietervereinigung ist, bereits ausreichend Stellung genommen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, daß Schlichtungsstellen, die eine kostengünstige und bürgerfreundliche Alternative zum Gang zum Bezirksgericht darstellen, leider noch viel zu selten vorzufinden sind. So gibt es zum Beispiel keine einzige Schlichtungsstelle in Vorarlberg und nur eine einzige in Tirol.

Zum Antrag des Liberalen Forums: Das geforderte Eintrittsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgefährten wird von uns inhaltlich voll unterstützt. Jede Entlastung von Hinterbliebenen soll ermöglicht werden, denn zusätzlich zur emotionalen Katastrophe, die durch den Todesfall des Lebenspartners verursacht wird, kommt oft auch noch die wirtschaftliche hinzu. Der Hinterbliebene muß eine neue Wohnung mieten, die meist teurer ist, erhält aber keine Witwen- oder Witwerpension und muß die Kosten des Haushalts fortan allein tragen. In Anbetracht dessen sollte ihm ein Verbleiben in der Wohnung des Verstorbenen ermöglicht werden.

Sie wissen, daß wir in einer Koalition sind. Wir müssen bei der ÖVP noch einige Überzeugungsarbeit leisten, damit der Koalitionspartner diese Regelung mittragen kann. (Abg. Dr. Graf: Feigheit ist keine Tugend!) Ich appelliere an die ÖVP, sich im Namen der Menschlichkeit dieser Überzeugungsarbeit nicht zu verschließen! Die Sozialdemokraten werden bei dieser Abstimmung den Saal verlassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort seitens des Berichterstatters ist nicht gewünscht.


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