Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 54

hatten auch ein ganz konkretes Ergebnis: Sie bilden die Grundlage für eine Novelle sowohl der Strafprozeßordnung als auch der Zivilprozeßordnung.

Ich darf auch einen gemeinsamen Abänderungsantrag einbringen, der ausschließlich eine sprachliche Anpassung – das war der Wunsch des Justizministeriums – zum Inhalt hat. Es soll damit die Zivilprozeßordnung dem Wortlaut der Strafprozeßordnung angepaßt werden.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rauch-Kallat, Mag. Guggenberger, Dr. Kier, Mag. Stoisits, Dr. Graf und Kollegen zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Zivilprozeßordnung geändert wird (1530 d. B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses (1530 d. B.) angeschlossene Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozeßordnung geändert wird (Anlage 2), wird wie folgt geändert:

In Artikel I wird § 185 Abs. 1a die Wortfolge "taube, stumme oder taubstumme Partei" durch die Wortfolge "gehörlose oder stumme Partei" ersetzt.

*****

Dies zur formalen Beschlußfassung.

Ich bin sehr froh darüber, daß dieser eine Punkt heute mit dieser Petition gemeinsam verabschiedet werden kann. Aber ich möchte ausdrücklich festhalten, meine Damen und Herren, daß dies nur ein Teil der Forderungen dieser Petition ist, daß es uns allen ein Anliegen sein muß, weitaus mehr als diesen einen Teil zu erfüllen, wenngleich nicht alle Punkte des Forderungsprogramms hier in diesem Hause erledigt werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich meine, daß es wichtig ist, daß gerade in der Früherziehung Eltern gehörloser Kinder das Recht auf Information über Gebärdensprache und Gebärdensprachgemeinschaften ebenso wie über Lautsprache und andere Möglichkeiten haben. Des weiteren sollen sie das Recht auf bezahlten Gebärdensprachunterricht haben. Da muß es ein größeres Angebot geben. Wir werden in allen neun Bundesländern dafür plädieren, daß diese Forderung umgesetzt wird.

Das gleiche gilt natürlich für Schul- und Berufsausbildung und natürlich auch für das Angebot bei den Gebärdendolmetschern und für deren Ausbildung. Sie sehen es ja, meine Damen und Herren, welch großartige Leistung diese Dolmetscher vollbringen, wie hilfreich das für die Betroffenen selbst ist. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Liberalen Forums.)

Schließlich, meine Damen und Herren, ist für uns selbstverständlich, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein höheres Angebot für gehörlose Menschen bringt: sei es durch Untertitelung oder durch Gebärdendolmetscher. Dabei darf die Kostenfrage nicht alleine ausschlaggebend sein.

Wir haben diesbezüglich in Österreich ein Angebot, das bei weitem nicht dem Angebot, das es in England gibt, entspricht. In England gibt es eine gesetzliche Regelung: 50 Prozent des Programms, das heißt 670 Stunden pro Monat werden für Gehörlose entsprechend adaptiert. In den Niederlanden gibt es zwar noch keine gesetzliche Regelung, aber dort werden ebenso 50 Prozent, und zwar rund 330 Stunden hiefür adaptiert. Österreich liegt mit 11 Prozent beziehungsweise 150 Stunden weit darunter, ist aber damit weiter vorne als die große Bundesrepublik Deutschland, die nur 110 Stunden in beiden Programmen adaptiert, und noch vor der Schweiz, die 130 Stunden in einem Programm adaptiert.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite