Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 56

Das Europäische Parlament hat den EU-Mitgliedstaaten ebenfalls die Anerkennung der Gebärdensprache empfohlen, nur: In Österreich ist da allerdings überhaupt nichts geschehen! Am 19. November 1998, also heuer, ist diese Resolution des Europäischen Parlaments wiederholt worden. – Das bedeutet, das österreichische Parlament hätte genug Handlungsbedarf gehabt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In Holland beispielsweise gibt es bereits in allen Schulen bilingualen Unterricht – bei uns jedoch stellt sich die Unterrichtsministerin taub. Seit 1993 hat es bei uns trotz aller Entschließungen, trotz aller schönen Reden überhaupt nichts gegeben, was uns da einen Schritt weitergebracht hätte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Frau Unterrichtsministerin ist heute nicht hier, um an dieser Diskussion teilzunehmen – ich glaube, es ist nicht einmal ein Vertreter des Unterrichtsministeriums hier –, daher bitte ich Frau Abgeordnete Rauch-Kallat: Üben Sie ein bißchen Druck auf die Unterrichtsministerin dahin gehend aus, daß sie den bilingualen Unterricht fördert. Ich meine, er ist wirklich notwendig! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Man sieht ja hier im Parlament, wie wichtig der Gebärdendolmetsch ist. Ich glaube, niemand auf der ersten oder zweiten Galerie könnte die Lautsprache verstehen, sondern sie können die Diskussion nur mit Hilfe des Gebärdendolmetschers verfolgen.

In den Schulen, meine sehr geehrten Damen und Herren, in denen ja die Integration weitgehend Platz gegriffen hat – das ist auch gut so –, hat sich das Problem vervielfacht, weil hörbehinderte Kinder teilweise nicht dem Unterricht folgen können. Und da ist es notwendig, einen Gebärdendolmetsch einzuführen, um diese Mängel wettzumachen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie Beifallskundgebungen auf der Galerie.)

Frau Rauch-Kallat hat erwähnt, daß ein Teil der Resolution erfüllt worden ist. Dazu möchte ich sagen: Höchstens 1 Promille ist erfüllt worden, und zwar gerade das, was es ohnehin schon gibt. In der Strafprozeßordnung war bisher die Beiziehung eines Gebärdendolmetschers nicht vorgesehen, aber selbstverständlich hat jeder Richter einen Gebärdendolmetscher beigezogen, denn was hätte er sonst mit jemandem machen sollen, der nicht hört? – Das heißt, wir werden hier etwas beschließen, was es in der Realität schon gibt.

Etwas zum ORF: Ich hätte mir wirklich mehr an Druck erwartet, der auf den ORF ausgeübt wird. Im nächsten Tagesordnungspunkt beschließen wir zum Beispiel, daß der ORF mehr Einnahmen aus Werbung erzielen kann – er kann mehr "cashen" –, und anstatt daran die Bedingung zu knüpfen, mehr Sendungen mit Gebärdendolmetschern zu führen, hat man das ganz einfach übersehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der ORF kann in Zukunft mehr Zeit für Werbung verwenden, aber ob es dann auch mehr Sendungen für Gehörlose gibt, liegt allein im Ermessen des ORF – und damit sind wir auf keinen Fall einverstanden.

Ich bringe nun noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Kollegen betreffend umfassende Integration gehörloser Mitbürger, eingebracht am 16. Dezember 1998 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Situation der gehörlosen Mitbürger zu verbessern, und zwar insbesondere durch


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