Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 63

Wir haben im Bereich der audio-visuellen Mittel das Recht auf Information für Gehörlose nicht gewahrt, und ich möchte auch Herrn Abgeordneten Guggenberger nicht zustimmen, daß man den ORF so einfach aus der Debatte läßt. (Abg. Mag. Guggenberger: Ich habe gesagt, mit Gesetzen geht das nicht!) Ich weiß, ich zitiere Sie nicht falsch, denn Sie haben gesagt: Gesetzliche Maßnahmen können wir hier nicht treffen in bezug auf den ORF.

Ich glaube, daß auch dieses Feld durchaus strapaziert werden könnte, vor allem deshalb, weil auch meine Vorrednerin interessanterweise hier einen Integrationsgedanken durchblitzen hat lassen, der ihr in anderen Fällen völlig fehlt. Aber es ist nie zu spät, etwas dazuzulernen, auch nicht für Frau Abgeordnete Povysil. (Abg. Scheibner: Hör einmal auf mit deiner Polemik! Einmal ein Thema ohne Polemik! Unglaublich!) Es geht darum, daß wir, wenn wir die Integration als ein notwendiges Grundrecht erachten, diese Maßnahmen und diese Grundwerte auch in anderen Bereichen wenigstens in die Diskussion einfließen lassen. Wenigstens einfließen lassen! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Aber wenn es um Information geht, dann sei am Ende der österreichischen Präsidentschaft im Rahmen der Europäischen Union auch darauf hingewiesen, meine Damen und Herren, daß in der Europäischen Union immerhin sieben verschiedene, inkompatible Text-Telephonsysteme eingesetzt werden und daß es auch ein vorrangiger Aspekt wäre, auf europäischer Ebene den Level zu vereinheitlichen, um über Telephon zwischenstaatlich auch für Gehörlose eine Information überhaupt erst möglich zu machen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Es ist in dieser Entschließung des Europäischen Parlaments auch die Rede von angemessenen Rechtsvorschriften, die es ermöglichen, daß die Übersetzung in Gebärdensprache bei Rundfunkanstalten gewährleistet ist – nicht "möglich gemacht wird" oder vielleicht "empfohlen" werden sollte, sondern daß sie "gewährleistet" wird! Das ist etwas, was auch im österreichischen Recht nach wie vor fehlt und was durchaus hier im Nationalrat beschlossen werden könnte.

Insofern, meine Damen und Herren, sind die heutigen Anträge ein wichtiger Schritt, aber sie sind hoffentlich nur ein erster. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlußwort.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, weil wir jetzt mit den Abstimmungen beginnen.

Wir stimmen über jeden Ausschußantrag getrennt ab.

Zunächst stimmen wir ab über die dem Ausschußantrag 1531 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Entschließung zustimmen, dies durch ein entsprechendes Zeichen kundzutun. – Diese Entschließung ist einstimmig angenommen. (E 151.)

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1531 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für die Kenntnisnahme dieses Berichtes ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Auch dieser Bericht ist einstimmig zur Kenntnis genommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Genossen betreffend umfassende Integration gehörloser Mitbürger.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist die Praxis! Da setzt ihr euch nieder! Das sind immer nur die Sonntagsreden!) – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Abg.


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