Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 72

Ausdehnung der Jahreswerbezeit von bis zu 7 Prozent aus. Aber auch bei den privaten Hörfunkbetreibern wird die Werbezeit von derzeit 90 Minuten auf täglich 120 Minuten erhöht.

Man muß aber auch dazu sagen, daß der ORF diese 120 Minuten nicht für alle seine vier Sender, sondern nur als Gesamtwerbezeit für alle seine Sender im Hörfunkbereich zur Verfügung hat, während die 120 Minuten bei den Privatsendern für jeden Sender einzeln gelten. Darüber hinaus ist auch beim Rundfunk die Ö-Regional-Werbung auf 5 Minuten Lokalwerbung beschränkt.

Der ORF wird auch über einige andere Einschränkungen nicht unbedingt frohlocken, die aber zum Teil auch in der EU-Richtlinie festgelegt sind. Das ist einmal die Tatsache, daß die Werbung klar als solche erkennbar sein muß und durch optische und akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen getrennt werden muß. Das wird die Schleichwerbung, das Product Placement, die Eigenwerbung schwieriger machen als bisher. Ein klares Verbot gibt es auch für Teleshopping. Es gibt aber auch ein klares Gebot zur Kennzeichnung jugendgefährdender Sendungen durch entsprechende akustische oder optische Mittel.

All diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, begrüßen wir ausdrücklich als eine notwendige Einschränkung im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrages des ORF, der ihn zwar in seiner Markt-, Werbe- und Quotenorientierung einschränkt, und zwar ganz bewußt, ihm dafür aber andererseits die Gebührenfinanzierung ermöglicht, die ihm immerhin Einnahmen in der Höhe von rund 4,5 Milliarden Schilling im Jahr bringt.

Schließlich beschränkt unser Abänderungsantrag auch noch den Werbeumfang der Teletext- und Online-Dienste auf 11 Prozent des Seitenumfanges.

Wichtig ist uns auch noch, meine Damen und Herren, daß in Zukunft jede Person, die durch falsche Berichterstattung in ihren Rechten verletzt wurde, eine zusätzliche Beschwerdemöglichkeit bei der Rundfunkkommission erhält. Damit wird auch der Rechtsschutz des Bürgers vor falscher oder diffamierender Medienberichterstattung gestärkt. Das halten wir für eine richtige und notwendige Entwicklung angesichts des etwas leichtfertigen Umganges der Medien mit dem Persönlichkeitsschutz. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Nicht zufrieden sind wir damit, daß das Problem des Aufgabengebietes und der Kompetenzen der Regionalradiobehörde oder der Privatradiobehörde, wie sie jetzt heißen wird, darauf beschränkt wird, daß der Name geändert wird. Das ist zu wenig. Gerade da herrscht Handlungsbedarf, meine Damen und Herren! Und das sagen nicht nur wir Politiker, sondern das sagen auch die handelnden Personen in der Behörde selbst. Die Vorsitzende etwa hat gesagt: Wenn man Unabhängigkeit und ständige Beschäftigung als angemessen betrachtet, halte ich eine Medienanstalt für etwas Gutes.

Sie sagte weiter, in Deutschland hätten sich die Landesmedienanstalten jedenfalls bewährt, und es wäre besser, würde die Kompetenzen und Aktivitäten der Regionalradiobehörde, der Regionalradiokommission und der Frequenzbehörde unter dem Dach einer professionellen Medienanstalt konzentriert werden. – Genau das ist es, was wir von der Österreichischen Volkspartei auch verlangen, und wir werden bei diesem Thema auch nicht Ruhe geben. Wir werden uns im kommenden Unterausschuß sehr intensiv mit dieser Frage beschäftigen und auch einen entsprechenden Antrag einbringen. Ich würde mir wünschen, daß auch die Sozialdemokraten die Notwendigkeit einer solchen Anstalt erkennen und wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Abschließend: Was wir heute beschließen, ist ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des dualen Rundfunksystems, zu mehr Chancengerechtigkeit und zu mehr Chancengleichheit zwischen ORF und Privaten. Aber dieser Weg muß konsequent fortgesetzt werden. Den Privaten müssen weitere Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden, damit wir auch in diesem Bereich europareif werden.


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