Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 144

Wenn schon aus finanziellen Gründen ein Verkauf von Waffen notwendig ist, dann erscheint es notwendig, daß dies unbedingt nach den Normen des § 5 des Kriegsmaterialgesetzes getan wird. Herr Bundesminister! Nur dadurch, so meine ich, werden all jene verstummen müssen, die vielleicht aus anderen Gründen nicht die besten Freunde unseres Bundesheeres sind. Wir Sozialdemokraten bekennen uns zu unserem Bundesheer, und wir bekennen uns auch zu jenen, die dafür sorgen wollen, daß unser Bundesheer einsatzfähig ist.

Herr Bundesminister! Ich bitte Sie, auch in Zukunft das zu beachten, was Sie uns heute dargelegt haben, damit derartige Vorkommnisse nicht wieder zu Schlagzeilen führen, die letztendlich unserem Heer schaden. Dies wollen wir nicht, daher lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. (Beifall bei der SPÖ.)

18.35

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Maitz. Redezeit gleichfalls 5 Minuten. – Bitte.

18.35

Abgeordneter Dr. Karl Maitz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister für Landesverteidigung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich im Zusammenhang mit diesem Thema zwei Aspekte beleuchten: die Fakten und die politische Wertung.

Die Fakten sind vom Herrn Bundesminister Fasslabend eindrucksvoll und klar dargestellt worden. Der Auftrag über 40 000 Gewehre wurde nach einem Ausschreibungsverfahren dem Bestbieter zugesprochen. Dieser hat sie, wenn er sie exportiert, mit einer Genehmigung des Bundesministeriums für Inneres zu versehen.

Warum Herr Kollege Wabl zu der Rechtsmeinung kommt, daß nicht das §-3-Verfahren, das hier richtigerweise von allen Ministerien angewendet wurde, durchzuführen wäre, sondern das §-5-Verfahren – dies kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Republik selbst oder der Minister selbst oder das Bundesministerium selbst Waffen für Zwecke des Heeres ein- oder ausführt –, kann ich mir nur insofern erklären, als sein Rechtsexperte, den er zu Rate gezogen hat, Herr Rechtsanwalt Dr. Herwig Hauser, eben kein Experte für das Kriegsmaterialiengesetz ist, sondern, wie aus einer Veröffentlichung der Rechtsanwaltskammer eindeutig zu ersehen ist, ein Experte für Miet- und Pachtfragen, für Leasing, Reiserecht und Wettbewerbsrecht bei immateriellen Gütern, also kein Experte für Kriegsmaterialrecht. So erklärt sich auch die Fehlmeinung des Herrn Abgeordneten Wabl. (Abg. Wabl: Unbeschreiblich! Wir werden nicht verhindern können, daß Sie die Unwahrheit sagen, aber ...!) – Die Fehlmeinung des Herrn Abgeordneten Wabl kann ich mir nur so erklären.

Herr Bundesminister Caspar Einem und sein Ministerium haben in dem vorgeschriebenen Verfahren nach § 3 im Einvernehmen mit den anderen drei Ministerien die Genehmigung erteilt und damals taxativ aufgeführt, in welche Länder diese Waffen weiterverkauft werden dürfen, nämlich nach Großbritannien, in die USA, nach Japan, Frankreich und Belgien.

Die Käuferfirma hat sich nicht an diese Auflage gehalten. Daher wurde sie auch vom Ministerium für Inneres gerügt, und außerdem ist eine Sachverhaltsdarstellung darüber an die Staatsanwaltschaft ergangen. Und ich sage Ihnen folgendes: Weder das Innenministerium noch das Verteidigungsministerium hat irgendein Problem mit der korrekten Abwicklung dieses Geschäftes, sondern wir wissen genau, daß korrekt gehandelt wurde. Wir scheuen daher keine Überprüfung – durch wen auch immer. Nur den Rechtsexperten des Kollegen Wabl wollen wir doch lieber nicht, denn er ist für etwas anderes Experte, nicht für das Kriegsmaterialrecht. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn in einem Begleitpapier, das Frau Kollegin Petrovic dann wahrscheinlich herzeigen wird, die Käuferfirma irrtümlich und falsch in die Spalte "Exporteur" das Bundesministerium für Landesverteidigung einträgt und nicht die eigene Firma, dann kann man das doch bitte nicht dem Herrn Bundesminister für Landesverteidigung anlasten, sondern dann ist diese Firma darauf aufmerksam zu machen, daß sie dieses Formular richtig ausfüllen muß. (Abg. Wabl: Märchenonkel Maitz!)


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