Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 160

setzen – nicht für optimal, daß es dann zu Abschlüssen kommt, die nur prozentuell eine Erhöhung enthalten und wo es keine Sockelbeträge für jene, die wenig haben, gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin für dieses Mischsystem, und ich habe auch letztes Jahr – vielleicht erinnern Sie sich – meine Argumente vorgebracht, warum ich diese Lösungen nicht für optimal gehalten habe, aber ich vermute, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß Ihnen dazu die Phantasie fehlt.

Abschließend auch ein Wort zum Homogenitätsgebot. Diesbezüglich ist ja eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, so wie es eben bei einer Änderung der Bundesverfassung der Fall ist. Auch dagegen habe ich im Prinzip nichts, allerdings sieht man daran wieder, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie man sich als Politiker wendet und windet und immer alles so verkauft, wie es gerade paßt.

Ich sehe das im Kontext der großen Bundesstaatsreform, etwas, was nicht nur wir Grüne, sondern viele andere vehement einfordern. Da gibt es ungeheuer wichtige Punkte. Jetzt geht man her und bricht, weil es gerade in diesem Zusammenhang opportun ist, einen Teil der Bundesstaatsreform heraus – das ist jetzt keine inhaltliche Diskussion, die ich führe –, und andere Dinge werden nicht einmal diskutiert. Ich höre den Ruf, ja den Schrei nach Landesverwaltungsgerichten schon sehr lange, aber das interessiert niemanden. Da gibt es keinen Druck, und da meint man, daß man am Vorabend des Wahljahres auch nicht allzu viele Stimmen gewinnen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht die Höhe des Abschlusses bei der Besoldungs-Novelle ist es, nicht der Inhalt dessen, was wir beschließen, sondern der Kompromiß, den Sie geschlossen haben, veranlaßt mich dazu, meinen Kolleginnen und Kollegen zu empfehlen, diesen Gesetzen nicht die Zustimmung zu geben. (Abg. Dr. Khol: Die sind nicht da! Nicht ein einziger! – Abg. Mag. Stoisits – auf dem Weg zu ihrem Platz –: Die werden schon kommen! – Abg. Dr. Khol – Beifall spendend –: Ich klatsche statt Ihrer Klubobfrau!)

19.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Löschnak. 5 Minuten freiwillig auferlegte Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.44

Abgeordneter Dr. Franz Löschnak (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, einige Anmerkungen zur Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle zu machen, die ja ein Teil dieses Paketes ist. Vorerst zum Inhalt:

Mit dieser Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle werden einige wesentliche Änderungen vorgenommen. Es ist schon angesprochen worden: In Artikel 21 entfällt das Homogenitätsgebot. Es werden daher in Zukunft Bund und Länder das Beamten- und Vertragsbediensteten-Dienstrecht frei gestalten können, auch wenn sie in Zukunft eine gewisse Verpflichtung zur wechselseitigen Information haben werden. – Das ist das eine.

Der zweite Punkt: Es werden die Gemeindewachkörper ermächtigt werden, in Zukunft an der Vollziehung des Verwaltungsstrafgesetzes in gleichem Umfang mitwirken zu können wie alle anderen Sicherheitsorgane, und es wird der Bundes- und Landesgesetzgebung die Befugnis eingeräumt, jene Tätigkeiten, die sie der Exekutive gewähren können, auch an Gemeindewachkörper übertragen zu können.

Der dritte Punkt ist eine in Entsprechung zur schon beschlossenen Novelle zum Bundespräsidenten-Wahlgesetz vorzunehmende Änderung des Artikel 60, also daß zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang der Kandidat nicht mehr ausgetauscht werden kann.

Der vierte Kernpunkt ist, daß redaktionelle Fehler der letzten Jahre behoben worden sind.

Soweit zum Inhalt.


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