Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 161

Zweiter Teil: Eine kurze Bewertung dieser Dinge.

Was den ersten Punkt angeht, bin ich vielleicht ein bißchen vorbelastet, aber wenn ich mich richtig erinnere, war die Bindung der Länder an die Grundsätze des Bundes im Beamten- und Vertragsbediensteten-Dienstrecht vor etlichen Jahren ein Erfordernis, weil sonst die Entwicklung zu sehr auseinandergeklafft wäre. Ich verstehe daher nicht ganz, warum dieses Homogenitätsgebot jetzt wieder aufgehoben wird. Es war das vor Jahren ein Anliegen, und mir ist kein Umstand bekannt, der dazu geführt hätte, daß es jetzt kein Anliegen mehr sein sollte. Aber bitte, das sollte man nicht überbewerten, denn die Realität ist ja an diesen Dingen gänzlich vorbeigegangen, und das wird wahrscheinlich auch in Zukunft so sein.

Wesentlich wichtiger erscheint mir die Einräumung bestimmter Befugnisse für die Gemeindewachkörper, denn da kann man über einige tausend Mitarbeiter in der Exekutive verfügen, die sehr gut ausgebildet sind und denen man daher durchaus Agenden übertragen kann. Man hat ja teilweise schon vor einigen Jahren mit einer Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz den ersten Schritt gesetzt. Ich sehe das als eine Fortsetzung dieser Entwicklung, und das ist, Herr Kollege Feurstein, nicht nur etwas, was Vorarlberg im besonderen freut, weil man dort, zumindest in diesem Punkt, fortschrittlich ist – das attestiere ich Ihnen voll –, aber das wird auch für andere Länder von Interesse sein, wo es eben diese Gemeindewachkörper gibt. (Abg. Dr. Feurstein: Wir haben dafür gekämpft!)

Der dritte Punkt, den ich noch einer Bewertung unterziehen möchte, ist die Beseitigung der redaktionellen Versehen der letzten Jahre. Mit diesen redaktionellen Änderungen und der gesamten legistischen Durchgestaltung dieser Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle wurde ein Anreiz für künftige gesetzgeberische Initiativen geliefert. Man sollte nicht nur davon sprechen, daß man die Rechtskultur, die geändert gehört, ändern möchte, sondern man sollte es auch tatsächlich tun. Diese Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz ist für mich ein gutes Beispiel dafür, und daher kann man dem ganzen Vorhaben durchaus seine Zustimmung geben. Meine Fraktion wird das tun. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lafer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

19.49

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Weil hier von Frau Dr. Mertel dem Vorwurf, daß in der Koalition nichts mehr weiterginge, entgegengehalten wurde, daß wieder ein vernünftiges Werk auf den Tisch gekommen sei, möchte ich die Vorgeschichte dieses Gesetzes schildern.

Es gab da eine Regierungsvorlage von der SPÖ und eine Regierungsvorlage von der ÖVP, man war sich uneinig, und man hat dann aus diesen beiden Vorlagen ein Werk zusammengestoppelt. Ich wage es daher zu bezweifeln, daß es sich dabei wirklich um ein sehr gutes Vertragsbedienstetenrecht handelt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Dr. Mertel! Erinnern Sie sich bitte daran, daß man, als man das Besoldungsrecht geschaffen hat, zwar all die modernen Komponenten eines Dienstrechts angesprochen hat, sie aber in das Gesetz nicht eingebaut wurden. Es hat geheißen: Es soll leistungsgebunden sein! In Wirklichkeit wurde es leitungsgebunden.

Unter diesen Voraussetzungen ist auch hier wieder ein Vertragsbedienstetenwerk zustande gekommen; mein Kollege Dr. Martin Graf hat schon ausführlich darauf hingewiesen.

Ich möchte aber auch zur Erhöhung der Gehälter und Zulagen einige Sätze sagen. Diese Erhöhung um 2,5 Prozent ist von uns aus aus zwei Gründen, die ich hier anführen möchte, abzulehnen. Ich möchte hier aus der Sicht eines Exekutivbeamten sprechen, weil ich mir da am leichtesten tue und auch genau nachvollziehen kann, wie das funktioniert.


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