Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 162

Zum einen wurden die Exekutivbeamten in den letzten drei Jahren bei den Gehaltsverhandlungen komplett ausgehungert. Da gab es überhaupt nichts – außer einer Einmalzahlung –, und im Jahre 1997 gab es überhaupt nur 466 S.

Zum zweiten findet ja 1999 wieder eine Personalvertretungswahl statt, also mußte man den Beamten mit 2,5 Prozent wieder einiges geben.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man die Verhandlungen mit den Metallern berücksichtigt und die Situation vergleicht, würde man als Beamter dazu sagen: Die Beamten brauchen überhaupt keine Gehaltserhöhung, sondern nur eine Angleichung an die Löhne der Metaller. Bei einem Gehalt von 20 000 S ist das schön zu vergleichen, beginnend mit 1994. Ich möchte Ihnen das hier zumindest einmal erklären.

Die Beamten bekamen im Jahre 1994 2,55 Prozent, die Metaller 3,5 Prozent und eine Einmalzahlung von 2 000 S. Im Jahre 1995 bekamen die Beamten 2,87 Prozent, die Metaller 3,5 Prozent und eine Einmalzahlung von 2 500 S. Im Jahre 1996 gab es eine Null-Lohnrunde mit einer Einmalzahlung von 2 700 S bei den Beamten, die Metaller bekamen 2 Prozent. Im Jahre 1997 gab es bei den Beamten 0 Prozent und eine Einmalzahlung von 3 600 S, bei den Metallern 2,1 Prozent. Im Jahre 1998 bekamen die Beamten 466 S, die Metaller 2,9 Prozent und eine Einmalzahlung von 2 500 S. Im Jahre 1999 gibt es 2,5 Prozent bei den Beamten, bei den Metallern 2,9 Prozent und eine Einmalzahlung von 2 500 S.

Anhand dieser Beispiele ist schon zu erkennen, daß ein Beamter beim Vergleich dieser Lohnabschlüsse um zirka 7 Prozent monatlich mehr bekommen müßte, um mit einem Metaller gleichziehen zu können. Dieser monatliche Beitrag würde allein schon 1 520 S ausmachen. Das ist der Vergleich allein, ohne daß die Erhöhungen mit eingerechnet sind. Das wurde ja immer mit der ausgezeichneten Wirtschaftslage in Österreich begründet. Das wurde vom Finanzminister immer betont.

Herr Finanzminister! Sie haben gesagt, daß aufgrund der Einführung des Euros die Konvergenzkriterien eingehalten werden konnten. Sie haben aber auch aus den letzten Spar- und Belastungspaketen zig Milliarden Schilling gewonnen. Aufgrund dessen kann es kein Loch in das Budget reißen, wenn Sie für die zirka 35 000 Exekutivbeamten auch einmal eine Entlohnung durchführen, die ihrem Beruf und ihren Aufgaben entspricht. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.53

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Meine Damen und Herren! Es war tatsächlich ein langer Weg, bis wir die Gesetzentwürfe, die wir heute im wesentlichen beschließen, nämlich die Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz und das Vertragsbedienstetengesetz, wirklich so weit gebracht haben.

Aber wenn Sie, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, den ÖVP-Initiativantrag mit dem, was im Ausschußbericht steht, vergleichen, so werden Sie mit ganz wenigen, kleinen Abweichungen genau das finden, was im ÖVP-Initiativantrag steht. Ich möchte nicht sagen, daß wir uns jetzt voll durchgesetzt haben (Abg. Dr. Graf: Sie haben die SPÖ über den Tisch gezogen!), aber wir haben den richtigen Weg aufgezeigt, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen.

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist eine grundsätzliche Neuorientierung. Ich gebe zu, daß dies nur für einen Bereich gilt, nämlich nur für den Bereich der aktiv Bediensteten. Für die aktiv Bediensteten wird die Lebensverdienstsumme neu gestaltet. Sie bekommen am Anfang deutlich mehr, am Ende gibt es eben eine Verflachung der Kurve.

Nicht gelöst – das ist vielleicht ein Problem – ist die Frage der Weiterversorgung im Bereich der Pensionen. Wir führen im wesentlichen das ASVG-System für die Bundesbediensteten ein, aber


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite