Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 164

Beim AMS gab es ein Optionsrecht. Die meisten hier im Saale wissen, daß der Großteil aufgrund dieses Optionsrechtes freiwillig, weil der Kollektivvertrag beim neuen AMS ein guter war, optiert hat. Es gab ein freiwilliges Optionsrecht im Besoldungsreformgesetz für Beamte. Meine Damen und Herren! Die Beamten haben freiwillig optiert. Es gibt also zwei klassische Fälle in ganz unterschiedlichen Bereichen, bei denen dieses Optionsrecht funktioniert hat. (Abg. Dr. Graf: Mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen!)

Wir haben, Herr Abgeordneter Dr. Graf, nachdem das Gemeindebedienstetenrecht aus Vorarlberg seinerzeit durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, weil dort die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten vorgenommen worden ist, genau aus diesen Gründen Rechtsstaatlichkeit. Wenn man weiß, daß sich der Arbeitsinhalt danach orientiert, ob jemand Angestellter oder Arbeiter ist, und nicht, weil wir ganz einfach irgendwo etwas beschließen, haben wir gewußt, wie schwierig diese Sache legistisch zu regeln ist.

Zu den Redebeiträgen des Liberalen Forums, aber auch der Grünen, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich folgendes anmerken: Wir hatten beziehungsweise haben bis zur Stunde kein echtes Recht, denn das Vertragsbedienstetengesetz 1948 ist ein Vorlaufrecht. 36 000 Kolleginnen und Kollegen werden sich "bedanken", wenn sie hören, daß hier einige Parteien dagegengestimmt haben, daß sie endlich – seit 1948! – zu einem modernen, neuen und gerechten Recht kommen können.

Eingehend auf die Bemerkungen, daß das keine zwei Regierungsvorlagen waren: Das wissen wir sowieso alle. Es waren zwei Initiativanträge, aber man sollte die Kirche – wenn ich es so formulieren darf – im Dorf lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rund 90, 95 Prozent der technischen Inhalte waren auf der Sozialpartnerebene ausverhandelt. Wenn man bedenkt, daß es rund 36 000 Betroffene in der Verwaltung des Bundesdienstes im Vertragsbedienstetenbereich gibt, dann versteht man, daß sich die Diskussion, die medial begleitet war, an der Frage der Leitungsfunktionen in den Zentralleitungen entzündet hat. Da ist die Frage dann auf dem Verhandlungswege in der Koalition – wir alle stehen zu diesem Kompromiß – gelöst worden. Ich glaube, daß, wenn ein Vertragsbediensteter die Möglichkeit hat, Sektionsleiter zu werden, er auch das Recht hat, um Pragmatisierung anzusuchen. Ich brauche das nicht zu wiederholen; es wurde bereits von Herrn Klubobmann Khol angemerkt, daß dieser Vertragsbedienstete sowohl pensions- als auch gehaltsrechtlich im alten System bleibt. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Ein weiterer Bereich: Die einzelnen Ressortchefs müssen im Gruppenleiterbereich vorweg definieren, welche Positionen in Zukunft für pragmatische Positionen vorgesehen sind, und dann können sich Kolleginnen und Kollegen, wenn sie damit betraut werden, auch um das Pragmatikum bewerben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube aber, daß es am allerwichtigsten ist, daß es erstmals möglich ist, daß vertragsbedienstete Kolleginnen und Kollegen in alle Funktionen in unserer Republik aufsteigen können. Ich möchte noch anmerken, daß es auch eine Frage der Gerechtigkeit ist, wenn zwei Kolleginnen oder Kollegen dieselbe Tätigkeit verrichten, Schreibtisch an Schreibtisch sitzen, aber wesentlich unterschiedlich entlohnt werden. Meine Damen hier im Hause! Die überwiegende Zahl dieser 36 000 Vertragsbediensteten sind Kolleginnen. Ich meine, hier gilt es, im doppelten Sinne die Anmerkung zu treffen, daß das mehr als gerecht ist.

Es stimmt, wie angemerkt worden ist, daß eine Neufassung dieses Vertragsbedienstetenrechts notwendig erscheint. Uns erscheint dies auch notwendig.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend Neufassung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948


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