Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 186

Sie haben gesagt, Herr Kollege Steindl – und da bekomme ich schon meinen nächsten Zornesausbruch! (Heiterkeit bei den Grünen) –, daß der Unterausschuß, der zur Beiratsstudiendiskussion dienen hätte sollen, von der Opposition irgendwie abgewürgt worden sei. Das ist ja lächerlich! Selbst wenn wir gewollt hätten, Herr Kollege Steindl, wäre das nicht möglich gewesen. Wissen Sie, wie die Mehrheitsverhältnisse in diesem Raume sind? Wissen Sie das? – Abgesehen davon ist der Vorsitzende des Budgetausschusses immer noch ein ÖVPler. Machen Sie ihm bitte den Vorwurf, daß der Unterausschuß nicht zustande gekommen ist! (Abg. Mag. Trattner: Sie könnten das nächste Mal vielleicht einen Einzeilenantrag machen!) Ja! Dann geht es vielleicht!

Herr Präsident! Nun eine kurze Bemerkung – bevor ich mich hier echauffiere – über den Informationsgehalt beziehungsweise die Prioritäten der Kommentierung im Bundesrechnungsabschluß. Wir haben bereits im Ausschuß folgende Merkwürdigkeit besprochen: Es wurde im Jahre 1997 eine wesentliche Reform, nämlich die Mehrwertsteueranpassung im Bereich der Sozialberufe, die aufgrund einer EU-Richtlinie notwendig geworden war, vorgenommen, die zu einem deutlich erhöhten Mehrwertsteueraufkommen von ungefähr 12 Milliarden Schilling, wenn ich es recht im Kopf habe, geführt hat, allerdings budgetneutral war, weil im gleichen Ausmaß entsprechende Förderungen an die Gesundheits- und Sozialträger beziehungsweise Sozialberufe ausgezahlt wurden. Das ist eine interessante Geschichte, die rein vom finanziellen Volumen –10 Milliarden Schilling plus – eine erhebliche Bedeutung hat. Im Bundesrechnungsabschluß sucht man allerdings vergeblich irgendeine Zahl dazu.

Der Herr Präsident hat mich dann darüber aufgeklärt, daß im Kapitel 52, in dem es um die Verbuchung der öffentlichen Abgaben geht, Unterschiede zwischen Voranschlag und Bundesrechnungsabschluß nur dann verbucht werden, wenn sie mehr als 3 Prozent, verglichen mit dem Voranschlag, ausmachen, daß sie ansonsten aber nicht aufgenommen werden. – Dazu meine ich: Dieses Prozedere hatte sicherlich irgendwann einmal eine Begründung. Allerdings führt das dazu, daß zwar auch kleinste Änderungen gegenüber dem Voranschlag, etwa in der Höhe von 5 Millionen Schilling, weiter hinten kommentiert werden, während Änderungen von 5 Milliarden Schilling und mehr – in diesem Fall von über 10 Milliarden Schilling – mit keinem Wort erwähnt werden. Denn das Umsatzsteueraufkommen ist eben so hoch, daß auch 10 Milliarden Schilling – oder wieviel immer das in diesem Fall waren – weniger als 3 Prozent ausmachen. Das sollte man einmal überdenken! Vielleicht kann der Herr Präsident dann dazu Stellung nehmen, was sich der Rechnungshof inzwischen zu den Prioritäten der Kommentierung und der Informationsbereitstellung überlegt hat! Denn ich meine, daß man aus diesem Bundesrechnungsabschluß ruhig etwas Spannenderes machen könnte, als es derzeit ist, aber das setzt voraus, daß er sozusagen anders aufbereitet wird.

Herr Steindl! Da mich schon so viele Vorredner darauf angesprochen haben, komme ich nun noch einmal auf diesen Antrag, auf diese unseligen drei Zeilen, zurück – ich erspare Ihnen jetzt alle drei und beschränke mich auf ungefähr zwei –: § 98 des Bundeshaushaltsgesetzes hätte ergänzt werden und die Bilanzen beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnungen der Bundesbetriebe, der betriebsähnlichen Einrichtungen des Bundes und der ausgegliederten Unternehmen umfassen sollen. Mag sein, daß das legistisch noch zu ungenau ist, weil etwa die ausgegliederten Unternehmungen nicht genau beschrieben werden. Dann muß man das eben anders formulieren, wenn man will! Aber daß Sie das einem Unterausschuß zuweisen wollten, damit man weitere zwei Jahre darüber debattiert, wie diese zwei Zeilen lauten sollen, habe ich wirklich als Provokation empfunden. Gestatten Sie, daß ich das hier auch noch einmal sage!

Inzwischen hat der Finanzminister in einem anderen Ausschuß, nämlich im Finanzausschuß, zugesagt, daß es möglich wäre, etwa in einen Anhang oder in einen irgendwie gegliederten Teil des Voranschlages für das Bundesfinanzgesetz einige wesentliche Dinge bezüglich der finanziellen Auswirkungen der Ausgliederungen aufzunehmen. Ich nehme das dankend und sozusagen mit Genugtuung zur Kenntnis und warte darauf, wie sich das im nächsten Budget verhalten wird.

Allerdings, Herr Finanzminister, möchte ich auch im Plenum noch einmal festhalten, daß es mir nicht nur um die finanziellen Ströme im laufenden Budget geht, sondern auch darum, daß die


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