Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 195

Zusammenhang erachte ich persönlich es als effizienteste Maßnahme, auch wieder einmal ernsthaft über eine Aufstockung des Personals bei den Finanzbehörden nachzudenken.

Geschätzte Damen und Herren! Da der Bundesrechnungsabschluß 1997 das angestrebte Ziel übererfüllt hat, stimme ich diesem gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

22.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt der Herr Präsident des Rechnungshofes. – Bitte, Herr Präsident.

22.19

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es gab sowohl im Budgetausschuß als auch in der heutigen Diskussion eine Reihe von Wortmeldungen, in denen die Meinung vertreten wurde, der Bundesrechnungsabschluß solle anders aussehen, als er tatsächlich aussieht, als er dem Hohen Haus vorgelegt wird; es sollten Änderungen betreffend die Abfassung des Bundesrechnungsabschlusses beziehungsweise den Aufbau des Bundesrechnungsabschlusses überlegt werden.

Ich habe die diesbezüglichen Diskussionsbeiträge bereits im Budgetausschuß kommentiert und habe mir darüber hinaus auch noch die Mühe gemacht, einmal eine historische Betrachtung darüber anzustellen, welches Ziel eigentlich ursprünglich die Väter unserer Verfassung mit dem Bundesrechnungsabschluß erreichen wollten. Es war nicht uninteressant zu sehen, was Kelsen und die Mitverfasser der Bundesverfassung diesbezüglich festgehalten haben. (Abg. Haigermoser – eine Spielzeugampel in der Hand haltend –: Van der Bellen hat gesagt, die SPÖ möchte sofort wählen und die ÖVP überhaupt nicht!)

Der Bundesrechnungsabschluß soll – und diese Funktion erfüllt er auch – vornehmlich dem Nachweis dienen, ob die haushaltsleitenden Organe die ihnen im Wege des Bundesfinanzgesetzes erteilten Ausgabenermächtigungen eingehalten haben. Es geht also um eine Überprüfung, ob das, was im Bundesfinanzgesetz den haushaltsleitenden Organen eingeräumt wurde, im Zuge des Budgetvollzuges auch eingehalten worden ist oder ob es diesbezüglich Abweichungen gibt. – Das ist das Wesen des Bundesrechnungsabschlusses, und dementsprechend wird er auch verfaßt.

Weitere Wünsche, die darüber hinaus im Laufe der Zeit von seiten des Nationalrates, aber auch von anderer Seite an den Rechnungshof herangetragen wurden, den Bundesrechnungsabschluß zu erweitern und darin auch andere Aussagen zu treffen, sind sehr wohl auch vom Rechnungshof aufgegriffen worden. Wenn man sich den Bundesrechnungsabschluß heute ansieht, so wird man unschwer feststellen können, daß in ihm wesentlich mehr enthalten ist als das, was darin festzuhalten dem Rechnungshof von Gesetzes wegen an sich aufgetragen ist.

Ich darf in diesem Zusammenhang nur beispielsweise auf volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen, Bruttoinlandsprodukt, Volkseinkommen, Primärsaldo, fiskalische Gesamtbelastung, seit einigen Jahren die Maastricht-Berechnungen und auch auf die finanzpolitischen Schlußfolgerungen verweisen: All dies sind Dinge, hinsichtlich deren der Rechnungshof nicht verpflichtet wäre, sie im Bundesrechnungsabschluß festzuhalten. Er tut dies dennoch, weil er aufgrund der Diskussionen, die in den Ausschüssen beziehungsweise auch hier im Plenum abgeführt werden, weiß, daß ein Interesse daran besteht.

Aber ich glaube, man sollte den Bundesrechnungsabschluß nicht überspannen. Man sollte auch bedenken, daß der Umfang des Bundesrechnungsabschlusses bereits sehr groß geworden ist und daß auf der anderen Seite ja auch wiederum davon gesprochen wird, daß man den Bundesrechnungsabschluß in einigen Punkten vielleicht entlasten könnte, daß man eine Entschlackung vornehmen sollte.

Ich darf daher um Verständnis dafür ersuchen, daß ich meine, daß der Umfang des Bundesrechnungsabschlusses und die Erläuterungen, die der Rechnungshof freiwillig, ohne gesetzlich


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