Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 220

gemäß, denn es liegt natürlich eine gewisse Diskrepanz darin, daß dieses Gremium auf der einen Seite beschließt, wer Mitglied im Bundesjugendring sein darf, und andererseits auch über die Verteilung der Mittel entscheidet. Das heißt, daß jede Aufnahme weiterer Organisationen natürlich automatisch mit einer Kürzung der eigenen Mittel zu tun hätte, und dies schafft im Handling ein gewisses Problem.

Daher macht es durchaus Sinn, sich Gedanken darüber zu machen, das einmal auf gesetzliche Beine zu stellen und es nicht, wie es derzeit der Fall ist, in der Form eines Vereines zu belassen.

Daher glaube ich, daß die Anregung, die von den Freiheitlichen in Form dieses Antrages kommt, nicht so schlecht ist, auch wenn man im Detail hier sehr unterschiedlicher Meinung sein kann. Es gilt daher auch, dies im Detail auszuverhandeln. So haben wir beispielsweise im Statut der Jungen Volkspartei die Bedingung enthalten, daß es Personen sein müssen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben – nicht aber unbedingt österreichische Staatsbürger (Abg. Dr. Graf: EWR!) –, die hier ausschließlich zu fördern sind. Hier gibt es also gewisse Differenzen.

Es kann auch nicht so sein, daß die Jugendvertretung, wie in Ihrem Vorschlag vorgesehen, eine Angelegenheit des Jugendministeriums ist, sondern die Jugendorganisationen sollen die Verwaltung natürlich für sich selbst in Angriff nehmen. Im Ansatz ist diese Idee aber zweifelsohne richtig.

Ich möchte aber schon eine Lanze für die verbandliche Jugendarbeit brechen. Ich glaube, daß wir mit einer übertriebenen Projektfinanzierung, wie wir sie derzeit haben, der verbandlichen Jugendarbeit in Wirklichkeit keinen guten Dienst erweisen. Wir haben als Junge ÖVP beispielsweise 1 400 Ortsgruppen im gesamten Bundesgebiet. Wenn ich nun jede Ortsgruppe als eigenes Projekt abrechnen würde, hätte ich eine ungeheure Zahl abzurechnen. Das kann es also nicht sein. Wir glauben daher, daß verbandliche Jugendarbeit etwas anderes ist als projektorientierte Jugendarbeit, die durchaus in Verbänden erfolgen kann. (Beifall des Abg. Zweytick.)

Das alles ist zu diskutieren, und das werden wir im Ausschuß tun. Ich glaube daher, daß wir sicher zu einem solchen Jugendförderungsgesetz kommen werden, durch das wir einerseits die Jugendförderung auf gesetzliche Beine stellen und andererseits der Jugendvertretung auch einen entsprechenden Ansprechpartner geben, den sie jetzt in Form eines Vereines, wie es der Österreichische Bundesjugendring ist, nicht im genügenden Ausmaß hat. Wenn wir die Jugendförderung jedoch auf gesetzliche Beine stellen, dann wird es einen solchen Ansprechpartner geben.

In diesem Sinne glaube ich, daß es ein interessanter Vorschlag ist. Wir werden uns bemühen, zu einem gemeinsamen Standpunkt zu kommen, und ich hoffe, daß wir in diesem Hause dafür eine breite Mehrheit finden werden. (Beifall bei der ÖVP.)

0.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

0.11

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Redners und der Rednerin der Regierungsparteien geben uns Hoffnung – und ich hoffe, das bleibt so und ist nicht nur durch die Tageszeit und durch den Umstand, daß es sich um eine erste Lesung handelt, bedingt –, daß wir hinsichtlich der wichtigen Anliegen der Neuorganisation und auch der gesetzmäßigen Organisation der Jugendarbeit doch gemeinsam einen wichtigen Schritt weiterkommen werden und daß wir über diesen Antrag sehr intensiv im Ausschuß diskutieren werden können.

Daß dies notwendig ist, haben auch die Vorredner bestätigt. Wir merken, daß die verbandliche Jugendarbeit, so wichtig sie ist, im Bewußtsein der Jugendlichen immer mehr an Bedeutung verliert, wie überhaupt die herkömmlichen politischen Parteien immer weniger den direkten Zugang zu den Jugendlichen haben. Als ich noch Obmann unserer Jugendorganisation gewesen bin, gab es schon eine Jugendstudie, die zu dem Ergebnis kam – und ich glaube, daß sich


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