Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 219

Ein wichtiges Anliegen – Kollege Graf hat es schon angeschnitten – ist die bundesweite Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen. Es ist ja überhaupt nicht einsichtig, warum für gleiche Altersgruppen verschiedene Bestimmungen gelten. Diese Angelegenheit ist derzeit noch Landessache. Wir würden uns aber wirklich wünschen, daß Jugendthemen auch bundesweit geregelt werden, weil Schutzbestimmungen sehr wohl bereits in vielen Gesetzen verankert sind.

Weitere Bestrebungen, die derzeit von uns sehr aktuell diskutiert werden – auch parteiübergreifend –, betreffen die Mitbestimmung und Mitentscheidung von Jugendlichen. So soll zum Beispiel auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, daß bei Bürgerinitiativen auch Jugendliche mit 16 Jahren oder vielleicht sogar schon jüngere die Möglichkeit haben sollen zu unterschreiben und nicht erst Personen ab 19 Jahren.

Unsere Bestrebungen gelten weiters der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der Kritikfähigkeit, der Mitbestimmung und Mitentscheidung. Ich möchte, weil wir uns wirklich vehement gegen eine Diskriminierung verwahren, einen Punkt aus dem FPÖ-Antrag herausgreifen: In § 2 Ihres Antrages steht, daß unter Jugend jugendliche Staatsbürger österreichischer Staatsangehörigkeit gemeint sind. Ich glaube, es ist wichtig, daß man hier auch ausländische Jugendliche integriert, weil wir ja immer bestrebt sind, auch diese in unsere Gesellschaft zu integrieren.

Daß der Ring Freiheitlicher Jugend in den Bundesjugendring nicht aufgenommen worden ist, liegt wahrscheinlich daran, daß gewisse Punkte in den Statuten nicht eingehalten wurden. (Abg. Dr. Graf: Falsch! Falsch!) Ihre Bestrebungen, dem Bundesjugendring anzugehören, sind ja auch nicht unbedingt die größten, denn meines Wissens liegt der letzte Antrag des Rings Freiheitlicher Jugend mindestens drei Jahre zurück. (Abg. Dr. Graf: Also bitte! Soll ich vielleicht alle drei Jahre einen Antrag stellen?) Aber ich lasse mich gerne belehren, wenn das nicht der Fall ist.

Nach den vom Jugendministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erstellten Sonderrichtlinien gibt es nicht nur Förderungen für Jugendorganisationen, sondern, wie auch von Ihnen gefordert, sehr wohl auch Projektförderung ebenso wie die freie Förderung. Im Jahre 1997 hatten dabei 400 bis 500 Organisationen beziehungsweise freie Jugendgruppierungen die Möglichkeit, ihre Projekte vorzustellen und einzubringen.

Zum Schluß möchte ich noch sagen, daß es unsere Intention ist, die Anliegen der Jugendlichen insofern aufzuwerten, sie sozusagen in den Verfassungsstatus zu erheben, als zum schon bestehenden Seniorenbeirat auch ein Jugendbeirat im Bundeskanzleramt installiert werden soll, um den Jugendlichen auch auf höchster Ebene die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen darzustellen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Wir haben ohnedies einen Jugendminister! Wir haben zwar einen Jugendminister, aber keinen Seniorenminister! – Weitere Zwischenrufe des Abg. Dr. Graf.)

0.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist nicht Herr Abgeordneter Graf, sondern Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

0.07

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute die erste Lesung dieses von der FPÖ eingebrachten Jugendförderungsgesetzes diskutieren – Kollege Graf hat gesagt, daß ihm die Initialzündung gefehlt hat: möglicherweise habe ich mit dem im August von mir gemachten Vorschlag die Initialzündung dafür gegeben, daß Sie dann im November diesen Antrag eingebracht haben (Abg. Dr. Graf: Das haben wir ja schon voriges Jahr gemacht!) –, dann ist das Anlaß, sich Gedanken nicht nur darüber zu machen, wie die verbandliche Jugendarbeit in Zukunft zu organisieren ist, sondern auch über die Frage, wie man diese verbandliche Jugendarbeit in Zukunft fördern und einer entsprechenden Vertretungsweise zuführen kann.

In der Tat ist natürlich der Österreichische Bundesjugendring, wie er heute existiert – und es gibt ja sehr viele Persönlichkeiten in diesem Hohen Haus, die in diesem Österreichischen Bundesjugendring als Vorsitzende oder in sonstigen Funktionen gedient haben –, nicht ganz zeit


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