Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 149

gesagt haben. (Abg. Silhavy: Das können Sie ja!) Ja, aber Sie sagen hier auch etwas ganz anderes als im Ausschuß, Frau Kollegin.

Wenn man dann im Ausschuß gerade von seiten der Sozialdemokraten dieses Ergebnis bejammert und beteuert, daß man sehr gerne mittun würde – Kollegin Pittermann hat gesagt, daß sie von tiefster Trauer erfüllt ist, weil sie dem nicht zustimmen kann, und hat dann doch der zweiten Vertagung zugestimmt –, dann muß ich sagen, daß sich mein Mitleid mit der SPÖ in dieser Frage wirklich in Grenzen hält. (Abg. Silhavy: Wir haben das nicht anders erwartet!) Sie haben sich ja den Koalitionspartner ausgesucht, und es geht anscheinend wirklich nichts mehr.

Aber nicht in Grenzen hält sich mein Mitleid mit den betroffenen Frauen. Da muß ich wirklich sagen, Herr Kollege Feurstein: Ich habe für diese Haltung der ÖVP kein Verständnis. Dieses Verständnis wird auch den Frauen fehlen, nicht nur den betroffenen Frauen, sondern all denjenigen Frauen, die sich in die Situation hineindenken können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn es bei Ihnen schon an so kleinen, logischen, kostenneutralen Verbesserungen für Frauen scheitert, dann können sich Österreichs Frauen selbst ausrechnen, warum bei den größeren Begehren, die die Frauen in Österreich stellen, überhaupt nichts weitergeht. Sie können sich auch ausrechnen – und ich hoffe, sie werden es bei den kommenden Wahlen tun –, daß sie von diesen Regierungsparteien in dieser Koalition nichts zu erwarten haben.

Wir werden der Fristsetzung und selbstverständlich auch der Sache selbst zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

17.23

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Alles andere, als einer solchen Fristsetzung zuzustimmen, ist für mich nicht gut vorstellbar. Überhaupt dann, wenn man die Anliegen, die in diesem Antrag zur Diskussion gestellt sind, auf ihren harten Kern untersucht, kann man wirklich überhaupt nicht anders als zustimmen.

Auch dem Antrag selbst muß man im übrigen zustimmen. Das möchte ich in diesem Fall ausnahmsweise auch in einer Fristsetzungsdebatte ausdrücklich festhalten. Normalerweise genügt mir der Anspruch der Fristsetzung, in diesem Fall ist aber auch festzuhalten: 19 Monate und 8 Tage ist dieser Antrag alt. Das ist einfach überreif, daher kann ich nur sagen: Fristsetzung – no na!

Wenn man sich die Gegenargumente der ÖVP anschaut – mit den hinhaltenden Argumenten der SPÖ werde ich mich später noch beschäftigen –, dann besteht Eindeutigkeit in der Hinsicht, daß es sich da um eine Sanktion, um eine Art Strafe handelt, die nicht beseitigt werden soll. Das ist ganz eindeutig. Da fragt man sich: Was ist eigentlich die Ratio dieser Bestrafung? Was ist ihr Ziel? Welche präventive Wirkung muß damit unbedingt aufrechterhalten werden?

Eine ganz bestimmte Gruppe von Frauen soll bestraft werden, nämlich diejenigen, die den Vater nicht nennen. Das ist entlarvender, als Sie sich vorstellen können, noch dazu, nachdem Ihre Kollegin Rauch-Kallat – jetzt leider nicht im Saal – erst vergangene Woche in einer Pressekonferenz, in der Kolleginnen aus diesem Hause gemeinsam, fraktionsübergreifend Erklärungen abgegeben haben, ausdrücklich von sich aus und unaufgefordert gemeint hat, dieses Anliegen sei wichtig, und sie werde es unterstützen. Unaufgefordert, denn niemand hat gefragt: Frau Rauch-Kallat, was sagen Sie denn zu diesem Anliegen? – Nein, sie hat das Anliegen in dieser Pressekonferenz von sich aus als Paradebeispiel einer Fraueninitiative ihrer Person oder der ÖVP dargestellt.

Es vergehen keine acht Tage, und sie erzählt uns hier von diesem Rednerpult aus annähernd das Gegenteil. (Abg. Haller: Arme Frau!) Welche Maßregelung hat da Platz gegriffen? Welche Disziplinierung zur Wiederherstellung der Einheitlichkeit der weiteren Bestrafung von Frauen? – Das kann doch nicht so sein. Daher wundert es mich auch nicht, daß sie jetzt der Debatte nicht


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