Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 157

Seit dem Jahre 1994 gibt es das Sonderfach für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, da bei den Behandlungsmöglichkeiten mit den Blutprodukten sowohl der Wissenszuwachs als auch die Kenntnisse über allfällige Risiken derart umfangreich geworden sind, daß dies nicht als Anhang zu einem anderen Hauptfach vermittelt werden kann. Entsprechend der Ausschußfeststellung ist jedoch darauf zu achten, daß die Nachbesetzungen von Leitern von Blutspendeeinrichtungen und Blutdepots nur mehr mit den entsprechend ausgebildeten Fachärzten erfolgen.

Um die Qualität in den Spitälern auf hohem Niveau zu halten, sind auch dort Transfusionsmediziner für alle transfusionsmedizinischen Kompetenzen anzustellen. Bis vor kurzem wurden selbst in großen Spitälern nicht obligat vor jeder Bluttransfusion Kreuzproben durchgeführt. Die ständige konsequente Überprüfung von Blutspendeeinrichtungen und Spitälern ist daher eine Conditio sine qua non. Für alle Blutprodukte muß eine Versorgungssicherheit für die Patienten 365 Tage und Nächte im Jahr gewährleistet sein. Die Mittel, die für die Qualität der Ausbildung von Transfusionsmedizinern sowie für die von diesen betreuten Qualitätsprodukten und deren Kontrolle eingesetzt werden, stellen keine unnötigen Kosten, sondern eine Investition für die beste Patientenversorgung auf hohem Standard dar.

Mit dem Dank an alle an dieser Regierungsvorlage Beteiligten sowie der Hoffnung, daß diese für ein Gesundheitswesen auf höchstem Niveau weiterkämpfen werden, schließe ich meine Ausführungen und versichere Ihnen, daß wir Sozialdemokraten dieser Regierungsvorlage gerne zustimmen, da beste medizinische Betreuung und Schutz der Menschen vor Gesundheitsschäden zu unseren Hauptanliegen zählen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Johann Schuster. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

18.00

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Am 13. Jänner dieses Jahres war der Gesundheitsausschuß mit einer Reihe von Tagesordnungspunkten befaßt, von denen einer, wie meine Vorrednerin bereits erwähnt hat, das Blutsicherheitsgesetz betraf. Gerade an diesem Tag ging folgende Mitteilung über den Rundfunk:

Rotes Kreuz appelliert an Blutspender: Besonders Blutspender der Blutgruppen AB negativ und 0 negativ werden dringend benötigt! Die Blutspendezentrale des Roten Kreuzes für Wien, Niederösterreich und das Burgenland benötigt dringend Spender aller Blutgruppen, insbesondere solche der Blutgruppen AB negativ und 0 negativ werden gebraucht, um die Versorgung von 80 Spitälern und Krankenanstalten im Osten des Bundesgebietes aufrechterhalten zu können!

Meine Damen und Herren! Dieses Hohe Haus hat bei einer Novelle zum Privatradiogesetz mit beschlossen, daß dieser Aufruf auch im Rundfunk und im Privatradio zu erfolgen hat, wenn es darum geht, Blutspendeaufrufe durchzuführen. Ich glaube, daß das wichtig ist.

Meine Damen und Herren! Wir erinnern uns aber auch noch an die letzten beiden Skandale, bei denen verseuchte Blutkonserven im Spiel waren. Im letzten Juni wurde bekannt, daß einem Pensionisten im Allgemeinen Krankenhaus eine HIV-verseuchte Blutkonserve verabreicht wurde. Wir erinnern uns auch noch daran, daß ein Jahr davor 200 freiwillige Plasmaspender mit Hepatitis C infiziert wurden. Obwohl Österreich – und das können wir mit Stolz sagen – bei Bluttransfusionen eines der sichersten Länder der Welt ist, kann aber ein gewisses Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Die Statistik besagt, daß in etwa 1,3 Millionen Fällen eine Blutspende durch die insgesamt 16 genormten Tests rutschen kann. Das vorliegende Blutsicherheitsgesetz soll nun dazu beitragen, meine Damen und Herren, dieses minimale Restrisiko noch weiter zu senken, denn Qualität ist das allerwichtigste Gebot. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieser Gesetzentwurf enthält Bestimmungen über die gesundheitliche Eignung und den Gesundheitsschutz der Spender, es enthält Bestimmungen über Anforderungen an eine Blutspendeeinrichtung zur Erteilung einer Betriebsbewilligung hinsichtlich ihrer personellen, bau


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