Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 158

lichen und technischen Ausstattung und drittens Bestimmungen über die Qualitätssicherung hinsichtlich von in Blutspendeeinrichtungen gewonnenem Blut.

Ich begrüße diese einheitliche, umfassende Neuregelung, die das Blutspendewesen neu ordnet und, wie ich meine, auch optimiert. Allein in Oberösterreich, meine Damen und Herren, werden vom Blutspendedienst des Roten Kreuzes jährlich über eine Million Blutuntersuchungen durchgeführt. Es waren insgesamt 524 Blutspendeaktionen notwendig, um die Krankenhäuser und die Intensivstationen ausreichend mit Blutkonserven zu versorgen.

Zusätzlich möchte ich anführen, daß seit dem 1. Oktober 1998 in der Blutzentrale in Linz jede Blutkonserve auch nach dem neuen, sogenannten PCR-Test geprüft wird. Damit kann erstmals auch das AIDS-Virus nachgewiesen werden.

An dieser Stelle gilt mein Dank allen Mitarbeitern der Blutspendedienste für die gute Arbeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! Frau Bundesministerin! Ich empfinde es trotzdem als absolutes Manko, daß es nicht gelungen ist, eine zentrale Spenderevidenz in diesem neuen Gesetz vorzusehen. Ich weiß, daß es immer wieder Ausreden in Richtung Datenschutz gibt. Ich meine aber, daß er in diesem Fall fehl am Platz ist beziehungsweise nicht richtig angesetzt ist. Ich glaube, Frau Bundesministerin, daß wir alles tun müssen, um einer zentralen Spenderevidenz zum Durchbruch zu verhelfen.

Abschließend, meine Damen und Herren, ein Aufruf an Sie, ein Aufruf an alle, die Blut spenden wollen und können: Man soll es nicht nur tun, um zu erfahren, ob man selbst gesund ist, ob das eigene Blut gesund ist, sondern auch, um anderen zu helfen und sogar Leben zu retten. So verstehe ich eine funktionierende Bürgergesellschaft.

Hohes Haus! Einen solchen Vorfall, wie es ihn in einem Krankenhaus eines Nachbarlandes von uns gab, wo es hieß, eine medizinische Versorgung, eine Operation könne nicht durchgeführt werden, weil der Patient zu alt sei, darf es bei uns in Österreich nicht geben. Ältere Menschen dürfen nicht benachteiligt werden. Jedem Bürger muß ohne Rücksicht auf sein Alter die bestmögliche medizinische Behandlung gewährt werden. In diesem Sinne, Hohes Haus, werden wir dieser Regierungsvorlage gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

18.06

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

18.06

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ja, wie viele hier im Hohen Hause wissen werden, selbst ein Betroffener: Einerseits wäre ich schon seit mehr als 18 Jahren nicht mehr am Leben, wenn es nicht Blutprodukte, Blutspender, Blutspendeeinrichtungen und die entsprechenden Möglichkeiten gäbe, daß Leute in diesem Lande, die bereit sind, Blut zu spenden, dies auch tun können.

Andererseits bin ich auch schon seit der gleichen Zeit dahin gehend Betroffener, als ich mit verseuchten Blutprodukten infiziert wurde, ohne daß man es hätte verhindern können, weil damals der Wissensstand noch unzulänglich und nicht umfassend genug war, und zwar wurde ich im Rahmen der Verabreichung von Bluttransfusionen mit Hepatitis-A-, Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Viren infiziert, und außerdem habe ich das Zytomegalievirus geerbt. Im Jahre 1981 war Gott sei Dank das Risiko einer HIV-Infektion noch nicht so groß – im Süden Österreichs war dieses Virus überhaupt noch nicht verbreitet –, sodaß mir die volle Palette bei 148 Bluttransfusionen erspart geblieben ist. Man muß sich das einmal vorstellen: Das macht eine vollständige Bundesheerkompanie aus, die da zur Verfügung gestanden ist, um mir das Leben zu retten.

Ich meine, daß dieses Blutsicherheitsgesetz aus zwei Gründen wichtig ist: erstens, um jenen, die bereit sind, Blut zu spenden, die Gewißheit geben zu können, daß sie nach dem besten und


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