Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 159

letzten wissenschaftlichen Stand ihre Hilfsleistung an der Öffentlichkeit erbringen, und zweitens, um jenen, die krank sind und in Krankenhäusern behandelt werden, aber auch deren Angehörigen garantieren zu können, daß Blut und Blutprodukte nach den höchsten Standards verabreicht werden und daß auch die Indikation, Blut und Blutprodukte zu verabreichen, entsprechend verantwortlich und nicht leichtfertig gestellt wird, wie es in manchen Zeiten der Humanmedizin vorgekommen ist, als man die Gefahren noch als geringer erachtet hat, und daß auch alternative Therapien erwogen und massiv eingesetzt werden.

Ich meine, sehr geehrte Frau Bundesminister, daß es aus der Sicht der Betroffenen dringend notwendig ist, auch jenen zu danken, die für dieses Gesetz gekämpft haben, nämlich den Betroffenen selbst, ob es die HIV-Betroffenen waren, ob es die HCV-Betroffenen waren, ob es die große Gruppe der Bluterkranken in Österreich war, die durch die Skandale, die von zugegebenermaßen einigen schwarzen Schafen, aber auch von Verbrechern, die sich auf diesem Markt breitgemacht haben, verursacht wurden, massiv zu Schaden gekommen sind. Diesen ist in entsprechender Form zu helfen beziehungsweise diese sind zu entschädigen.

Das Justizministerium, sehr geehrte Frau Bundesminister, hat es ja in seiner Stellungnahme angeführt, daß man die leidige Frage der Entschädigung sowohl der Spender als auch der Empfänger endlich einer Regelung zuführen sollte. Ich glaube, daß es höchst an der Zeit wäre, diesem Wunsch des Justizministeriums und der betroffenen Gruppen in entsprechender Form nachzukommen.

Ich möchte Frau Kollegin Pittermann nur in einem Punkt korrigieren: Das schnelle Umsetzen scheitert eben, wie vieles in dieser Republik, leider oftmals am Geld. Sie wissen selbst, daß die Forderungen nach einem PCR-Test schon seit Jahren im Raum stehen.

Die Kosten dafür haben sich in der Zwischenzeit so deutlich minimiert, daß dem auch die volkswirtschaftlichen Überlegungen nicht mehr entgegenstehen. Beim Neopterin-Test gab es die gleiche Situation: Innsbruck und Klagenfurt haben ihn schon lange angewendet, während sich Restösterreich dagegen gewandt hat, weil durch die Testung, die in Mengen von etwa 10 bis 20 Prozent erfolgt, je nach Bevölkerungszahl, die von Grippewellen und anderen Krankheiten erfaßt wird, mehr Blutproben verworfen werden.

Ich glaube aber, daß die Diskussion über die Dokumentation auch aus Sicht eines Betroffenen zu führen ist. Diese Dokumentation ist auch dem Betroffenen zur Verfügung zu stellen, ihm ist die Einsichtnahme in dieselbe möglich zu machen. Ich habe es selbst erlebt, daß man unter dem Hinweis, daß diese Dokumentation nur Ärzten zur Verfügung stehe, versucht hat, die Einsichtnahme zu verweigern, und erst meine Kenntnis der Rechtsvorschriften hat mich in die Lage versetzt, dort Einsicht zu nehmen, wo es mir zusteht.

Ich darf nun folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Povysil, Dr. Pumberger

Der Nationalrat wolle beschließen:

§ 11 Abs. 4 lautet:

"(4) Die Dokumentation ist durch mindestens zehn Jahre zur jederzeitigen Einsichtnahme durch die nach diesem Bundesgesetz zuständigen Kontrollorgane und die Spender bereitzuhalten. Nach Ablauf dieses Zeitraumes oder nach Einstellung der Tätigkeit der Blutspendeeinrichtung ist die vollständige Dokumentation der jeweiligen Landessanitätsbehörde zu übergeben."

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