Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 160

Ich halte diese Forderung für gerechtfertigt, um die Entschädigungsansprüche auch post festum, wenn die Anlagen schon geschlossen sind, noch durchsetzen zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Herrn Abgeordneten Mag. Haupt verlesene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß überreicht worden, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Motter. – Bitte.

18.12

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Liberalen begrüßen ebenfalls das neue Blutsicherheitsgesetz, das ja eigentlich kein neues ist, sondern das bestehende Plasmapheresegesetz ablöst und wesentlich neue, der heutigen Medizin angepaßte Erfordernisse enthält. So ist das Ziel, daß bei Bluttransfusionen die Gefahr einer Übertragung von Infektionserregern, insbesondere von HI- oder Hepatitisviren, auf ein Minimum zu reduzieren ist, ein wesentlicher Fortschritt.

Ebenso bietet das neue Blutsicherheitsgesetz die Gewißheit, daß für SpenderInnen und EmpfängerInnen alle nur möglichen Vorkehrungen zum Schutze ihrer Gesundheit getroffen werden.

Es freut mich auch, daß es im Ausschuß aufgrund eines Abänderungsantrages unsererseits zu einer gemeinsamen Ausschußfeststellung kam, nämlich, daß bei Neubesetzungen von Leitungsfunktionen der Blutspendeeinrichtungen vordringlich entsprechend ausgebildete Fachärzte, wie zum Beispiel der Facharzt für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, der Facharzt für Labormedizin und so weiter, herangezogen werden sollen.

Leider fand unser Abänderungsantrag zum § 18 im Ausschuß keine Mehrheit, der zum Inhalt hat, daß auch bei der Überprüfung ebenfalls Fachärzte herangezogen werden. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß eine qualifizierte Überprüfung nur durch Beiziehen eines Facharztes für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin ausreichend gesichert wird. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich möchte auch darauf verweisen, daß bei einer Veranstaltung österreichischer Amtsärzte, und zwar in Feldkirch, festgehalten wurde, daß die Delegierung dieser Aufgabe an die Bezirksverwaltungsbehörde jedenfalls von einem Facharzt oder einer Fachärztin übernommen werden sollte, denn Amtsärzte verfügen derzeit eben nicht über das fachspezifische Wissen, um Überprüfungen einer Blutspendeeinrichtung vornehmen zu können.

Aus diesem Grunde werde ich unseren Abänderungsantrag noch einmal einbringen und hoffe hier im Plenum auf Ihre Unterstützung.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Klara Motter, Partnerinnen und Partner

Der Nationalrat wolle beschließen:

§ 18 Abs. 1 lautet:

"(1) Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes obliegt den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden unter Beiziehung eines Facharztes für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin."

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Meine Damen und Herren! Trotz unserer Zustimmung erlaube ich mir doch noch einige Kritikpunkte anzubringen, die den vorliegenden Gesetzentwurf betreffen.


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