Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 168

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt Frau Bundesministerin Hostasch zu Wort gemeldet. – Bitte.

18.48

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich vorerst für Ihre Debatte sehr herzlich Dank sagen, weil in Ihren Ausführungen zum Ausdruck gekommen ist, daß Sie den Inhalt, die Intentionen, aber auch die klaren Formulierungen dieses Gesetzes nicht nur für wichtig und richtig erachten, sondern auch unterstützen und damit dafür Sorge tragen, daß wir jene hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards, die wir bisher schon in Österreich hatten, nun auf den letzten bestmöglichen Stand bringen.

Ich bin sehr stolz, darauf verweisen zu können, daß Österreich das erste Land ist, das nach den letzten Empfehlungen der Europäischen Union nun ein neues, modernes, den, wie gesagt, letzten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechendes Blutsicherheitsgesetz haben wird, welches heute hier im Hohen Haus beschlossen werden wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geschätzter Herr Abgeordneter Dr. Pumberger! Es ist dieses Gesetz in keiner Weise ein Anlaßgesetz. Hier gibt es keinen Zusammenhang zwischen den nicht importierten Arzneimitteln und dem kriminellen Vergehen sowie den Bemühungen meines Ressorts, aber auch Ihrer Bemühungen, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Hier ist kein Konnex herzustellen. Das möchte ich wirklich sehr ausdrücklich betonen!

Es wurde von Ihnen in der Debatte das eine oder andere konkrete Beispiel als Anregung, aber auch als leichte Kritik vermerkt. Es hat Herr Abgeordneter Maier aus meiner Sicht zu allem sehr klar Stellung genommen, sodaß ich mich dem, was er gesagt hat, nur zu 100 Prozent anschließen kann und jetzt nicht noch einmal alles wiederholen möchte.

Ich darf aber vielleicht auf zwei, drei Punkte doch noch kurz eingehen, weil diese wiederholt angeführt wurden. Dazu gehört die Frage der Amtsärzte, die angeblich nicht in der Lage wären, die im Gesetz definierten Aufgaben zu erfüllen. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, daß nicht nur durch das Ressort zusätzliche Information und Schulungen erfolgen, sondern daß die Amtsärzte auch legitimiert sind, in Situationen, in denen sie sich aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung überfordert fühlen, entsprechende Fachärzte beizuziehen und damit sicherzustellen, daß Beurteilungen nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

Ich glaube, hier liegt keine Überforderung der Amtsärzte vor – abgesehen davon, daß die Länder im Sinne ihrer Kompetenz sicherlich dafür Sorge tragen werden, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

Ich möchte weiters betonen, daß es auch in meiner Intention ist, daß in Zukunft mit der Leitung von Blutspendeeinrichtungen, aber auch von Stellen, die Blut aufbereiten, entsprechende Fachärzte betraut werden. Ich bin jedoch froh darüber, daß Sie meinen Argumenten und jenen meines Ressorts Rechnung getragen haben, daß es aufgrund der aktuellen Situation von ausgebildeten Fachärzten in dieser Richtung zweckmäßig erscheint, bei der jetzigen gesetzlichen Formulierung zu bleiben, aber durch eine Ausschußfeststellung festzuhalten, daß bei zukünftigen Besetzungen auch die Fachärzte dieser Fachrichtung jeweils mit der Leitung betraut werden sollten.

Erlauben Sie mir, sehr geschätzte Frau Abgeordnete Dr. Povysil, hinsichtlich Ihrer Anregung zur Frage Qualitätsmanagement darauf zu verweisen, daß ich die gleichen Überlegungen hatte und weiterhin habe wie Sie. Ich bin daher sehr stolz darauf, daß es im Rahmen unserer Präsidentschaft in der Europäischen Union gelungen ist, im Juli vergangenen Jahres eine Fachtagung, ein ganz hochkarätig besetztes Seminar durchzuführen, das von meinem sehr geschätzten Kollegen Dr. Kurz, dem heute schon gedankt wurde – ich möchte sagen, zu Recht gedankt wurde – geleitet wurde.


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