Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 169

Dieses Seminar hat sich mit der Entwicklung und der Anwendung von Kriterien für die Qualitätsbewertung und auch der, wie es heißt, guten Praxis bei der Sammlung, der Verarbeitung und der Transfusion von Blut und Blutprodukten sowie von Verfahren zur weiteren Beobachtung von Patienten befaßt. Ganz entscheidend in diesem Seminar war es, folgendes herauszuarbeiten: Welche Erfahrungen bei Qualitätsmanagement gibt es in anderen Ländern? Haben wir einheitliche Normen? Haben wir gemeinsame Erfahrungen? Wo können wir diese gemeinsamen Erfahrungen auch am besten fokussieren und für die nationalen Qualitätsmanagementsysteme umsetzen?

Es gibt noch nicht sehr vieles in diesem Zusammenhang – nicht nur wir lernen täglich, sondern auch in den anderen europäischen Ländern ist ein Diskussionsprozeß im Gange –, aber ich habe mich darüber gefreut, daß wir von den anderen MinisterInnen aus den EU-Ländern, insbesondere aber von den Fachexperten höchste Anerkennung für dieses Seminar erhalten haben. Es hat gezeigt, daß wir die Vorbereitungen wirklich auf höchstem wissenschaftlichen, aber auch organisatorischen Niveau treffen konnten.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, daß dieses Gesetz heute verabschiedet werden kann. Die entsprechenden Verordnungen, die im Zusammenhang mit diesem Gesetz zu erlassen sind, sind in Vorbereitung. Ich bin daher überzeugt davon, daß wir in Kürze mit dem Rechtsbestand, den wir haben, an höchstes Niveau angeschlossen haben werden und damit Qualitätssicherung für Spender, für Empfänger, aber auch für alle Beteiligten, die in der Transfusionskette betroffen sind, gewährleisten können. – Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung dabei! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlußwort.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir gelangen jetzt zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1577 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Motter und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ebenso haben die Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Auch die Abgeordneten Dr. Povysil und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht.

Frau Abgeordnete Motter hat schließlich ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 11 Abs. 4 bezieht.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Ironische Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Schwarzenberger: Könnte man die Anzahl der Freiheitlichen hier feststellen?!)

Wir stimmen jetzt über § 11 Abs. 4 in der Fassung des Ausschußberichtes ab.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Die genannte Gesetzesstelle ist mehrheitlich angenommen worden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite