Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 178

Abg. Schwarzenberger: Der Herr Präsident ist sehr tolerant! – Weitere Zwischenrufe, während eine Computerstimme zu vernehmen ist.)

Das war es, meine Damen und Herren! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Das ist alles, was man auf diesem Gerät können muß (Beifall bei den Grünen), um jemanden, der einen Herzstillstand hat oder Herzflimmern aufweist, erfolgreich zu reanimieren. Für die Bedienung dieses Apparates gibt es nun dieses Gesetz (die Rednerin hält ein Exemplar des betreffenden Gesetzestextes in die Höhe), und es ist penibel angeführt, wer ihn bedienen darf und daß diese Person dafür eine umfassende Ausbildung von 15 Stunden zu absolvieren hat.

Frau Ministerin! Ich finde es wichtig, daß endlich auch die österreichischen Rettungssanitäter dieses Gerät bedienen dürfen, weil ich der Meinung bin, es war schon lange nicht mehr vertretbar, daß, wenn es bereits in Kasinos und an anderen Orten in Amerika hängt, dieses in Österreich, wo Rettungssanitäter Notfallpatienten transportieren, nicht von diesen angewendet werden darf.

Dieser Gesetzentwurf ist schon ein Fortschritt, aber es geht mir konkret um etwas anderes. Es gab einen Erstentwurf zum Rettungssanitätergesetz. Dieser war wirklich ein Schritt in die richtige Richtung, man könnte sagen, er war zeitgemäß. Ich betone: war zeitgemäß. Frau Ministerin! Wir haben ja im Gesundheitsausschuß eine Kostprobe dessen von ÖVP und SPÖ bekommen, aus welchem Grund dieses Rettungssanitätergesetz nicht zustande kommen konnte, nämlich deshalb nicht, weil es große Organisationen gibt, die sich wirklich mit allen Möglichkeiten weigern, Rettungssanitäter entsprechend und gut auszubilden.

Es wird niemand hier im Saal die Ehrenamtlichkeit von Menschen im Krankentransportwesen in Frage stellen. Wir brauchen diese ehrenamtlichen Helfer nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft. Frau Ministerin! Es muß aber eine klare Trennung zwischen den Aufgabenbereichen von Rettungssanitätern und jenen des Krankentransportwesens geben. Rettungssanitäter, die in der Tat oft in die Lage kommen, Menschenleben zu retten oder retten zu wollen, sind mit der derzeitigen Ausbildung und auch aufgrund des neuen Vorschlages des Roten Kreuzes niemals fachlich so intensiv geschult, daß sie im Ernstfall wirklich handeln können.

Ich glaube, es ist kein Geheimnis, daß zum Beispiel eine Pflegehelferin in einem Krankenhaus, die waschen, Nachtkästchen abwischen und das unmittelbare Umfeld des Bettes reinigen darf, die als Gehilfin auf der Krankenstation oder im ambulanten Bereich tätig sein darf, eine Ausbildung von 1 800 Stunden hat. Ein Rettungssanitäter hat eine Ausbildung von 135 bis 335 Stunden! Frau Ministerin! Wenn man sich anschaut, wie groß die Kluft zwischen diesen beiden Ausbildungsschienen ist, dann muß es im Interesse der Patienten und im Interesse der Rettungssanitäter sein, daß letztere endlich gut, intensiv und qualitativ hochwertig ausgebildet werden. Aufgrund des Vorschlages des Roten Kreuzes, der zwar noch nicht offiziell ist, mir aber trotzdem in schriftlicher Form zugekommen ist, wird auch in Zukunft kein Rettungssanitäter ordentlich ausgebildet werden.

Frau Ministerin! Wir brauchen ein Berufsbild für Rettungssanitäter, und wir brauchen einen Berufsschutz für Rettungssanitäter. Diese beiden Anforderungen sind nicht mehr länger aufzuschieben, sondern sind sofort zu erfüllen.

Frau Ministerin! Sie haben versprochen, daß es bis Ende Februar einen Entwurf für ein neues Rettungssanitätergesetz geben wird. Wir brauchen keinen neuen Entwurf für ein Rettungssanitätergesetz, es gibt ja bereits einen. Wir sollten auf dem alten Entwurf aufbauend diskutieren und das Rad nicht mehr neu erfinden. In diesem Sinne bin ich überzeugt davon, daß es ein nicht vertretbarer Rückschritt wäre, wenn wir jetzt in eine Diskussion einträten, die weit unter den Zielen des Entwurfes aus dem Vorjahr läge.

Ich weiß, daß die Widerstände, speziell in der ÖVP, sehr groß sind. Ich weiß es deshalb, weil wir sie ja im Ausschuß vorgeführt bekommen haben. Aber ich möchte noch einmal sagen: Kein einziger Rettungssanitäter, kein einziger ehrenamtlicher Helfer wird in Zukunft nicht mehr notwendig sein – ganz im Gegenteil: sie werden weiterhin alle notwendig sein! Es sollte nur jeder das machen, wofür er entsprechend ausgebildet ist.


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