Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 177

Hier muß eine Vereinfachung beziehungsweise eine entsprechende kostendeckende Honorierung vonstatten gehen.

Die Forderungen wären daher folgende: Neustrukturierung der Erste-Hilfe-Kurse mit Einführung von Erste-Hilfe-Auffrischungskursen für Führerscheinbesitzer ungefähr alle zwei Jahre, eine bundeseinheitliche Finanzierung und Abrechnung der Notarzteinsätze sowie eine Ausweitung der Durchführung der halbautomatischen Frühdefibrillation auf die Gendarmerie, die Feuerwehr und die Polizei. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. 12 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.26

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Eines vorweg: Dem Dentistengesetz werden wir zustimmen. Es handelt sich ja nur um eine Übergangslösung. Wir sind jedoch darauf bedacht, daß für den Patienten sehr wohl und deutlich erkennbar sein muß, daß es sich hiebei um einen Dentisten handelt und nicht um einen Zahnarzt. Ansonsten gibt es in diesem Bereich kein Problem, und wir werden auf jeden Fall zustimmen.

Auch dem Gesetzentwurf, bei dem es darum geht, einen gewissen Ausbildungsstandard und ein Berufsbild für Arzthelferinnen und Zahnarztassistentinnen zu schaffen, werden wir zustimmen, weil es seit Jahren ein Anliegen der Grünen ist, daß endlich auch Personen, die in Ordinationen tätig sind, ein eigenes Berufsbild haben und vor allem auch eine ordentliche Bezahlung bekommen, was zurzeit noch nicht der Fall ist.

Nun komme ich zu jenem Bereich, Frau Ministerin, bei dem es mir schon sehr schwer fällt zuzustimmen, aber es ist besser als nichts. Wir Grünen werden auch dem Sanitätshilfsgesetz zustimmen; aber so, wie es heute wieder und wie es auch im Ausschuß verkauft worden ist, nämlich als der große Wurf schlechthin – die Benützung der halbautomatischen Defibrillationsgeräte durch Rettungssanitäter wurde jetzt eingeführt –, Frau Ministerin, daran ist nicht zu denken. Das ist ganz einfach nicht so.

Ich habe heute ein solches halbautomatisches Defibrillationsgerät mitgenommen (die Rednerin holt ein Defibrillationsgerät hervor, das in Intervallen piepsende Töne von sich gibt), damit jene, die nicht wissen, worum es geht – es ist kein Tamagotchi, das hier pfeift –, informiert werden, wie die Anwendung dieses Halbautomaten funktioniert. Daß man heute große Sprüche über die Ausbildung der Rettungssanitäter an diesem Halbautomaten führt, halte ich schlicht und einfach für lächerlich, Frau Ministerin. Ich habe mir drei bis fünf Minuten Zeit genommen – und stellen Sie sich vor, ich beherrsche dieses Gerät!

Nicht nur ich beherrsche es. In Amerika zum Beispiel ist in jedem Stiegenhaus, dort, wo sich der Feuerlöscher befindet, auch dieser Halbautomat befestigt. Die Anwendung und die Bedienung dieses Halbautomaten, Frau Ministerin, ist einfacher, als wenn Sie einen Feuerlöscher bedienen müßten. Das ist eine Tatsache! Wie gesagt, in Amerika sind solche Halbautomaten sogar schon in Kasinos, in Stiegenhäusern und in Flugzeugen zu finden. Es gibt eine Reihe von Orten, an denen diese Halbautomaten bereits eingesetzt und von Personen benutzt werden, die wahrlich keine medizinische Ausbildung haben und auch keine Rettungssanitäter sind.

Damit Sie sehen, worüber wir sprechen und was dieses Gesetz, das wir heute beschließen werden, erlaubt beziehungsweise was Rettungssanitäter nun dürfen, aber vorher nicht gedurft haben, möchte ich Ihnen, obwohl ich keine Rettungssanitäterin bin, folgendes vorführen:

An diesem Gerät gibt es die Stationen 1, 2, 3. Ich drücke nun auf den grünen Knopf. Bitte schön. (Abg. Mag. Guggenberger: Der grüne Knopf! – Eine Computerstimme gibt Anweisungen für die medizinischen Schritte, die zur Vornahme einer Defibrillation nötig sind.) Hier sind die Elektroden. Diese braucht man nur auf den entblößten Brustkorb des Patienten aufzukleben und dann den Schalter hier einzustecken. (Abg. Dr. Khol: Laut Geschäftsordnung ist das nicht möglich! –


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