Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 186

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.09

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde mich in meinen kurzen Ausführungen hauptsächlich mit dem Tagesordnungspunkt 6, dem Antrag betreffend den Ausbildungsstand und das Berufsbild von Arzt- und Zahnarzthelferinnen, auseinandersetzen. Im Gesundheitsausschuß hat dieser Antrag leider keine Mehrheit gefunden. Das sagt aber noch nichts über seine Qualität aus: Viele sinnvolle Vorschläge sind in diesem Haus nicht oder noch nicht mehrheitsfähig.

Es ist eine Tatsache, meine Damen und Herren, daß die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion schon in der Vergangenheit mehrfach diese erhöhte Berufsqualifikation eingefordert haben. Bisher waren aber diese Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt, weil das zuständige Bundesministerium die Erarbeitung eines Berufsbildes bis dato immer hinausgezögert oder für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt hat. Warum das so ist, das hat uns die Frau Bundesminister auch im Ausschuß nicht verraten.

Mir ist eigentlich unverständlich, warum es in dieser Frage zu keiner Klärung gekommen ist, denn eine solche wäre ja im Interesse vor allem der Frauen, die in diesem Beruf tätig sind, gelegen. Man bräuchte nicht einmal das Rad neu zu erfinden, denn sowohl die Österreichische Gesellschaft für Allgemeinmedizin als auch der Berufsverband der Arzt- und Zahnarzthelferinnen haben in diesem Punkt Konzepte vorgelegt.

Ich möchte aber einen weiteren wichtigen Aspekt hervorheben. Es müßte doch eigentlich im Interesse einer vernünftigen Sozialpolitik liegen, einen Beitrag zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit in unserem Land, vor allem zum Abbau der Frauenarbeitslosigkeit, zu leisten. Der Lehrberuf der Arzthelferin würde nämlich nicht bloß zu einer besseren Qualifikation führen, sondern würde vielleicht auch rund 1 500 neue Lehrstellen schaffen. Mir ist nicht ganz klar, wie sich eine Partei, die sich angeblich so um die Arbeitsplätze bemüht, diesem Argument auf Dauer verschließen kann.

Dafür, daß diese Idee keineswegs abwegig ist, scheint mir eine Mehrparteieneinigung in der Steiermark ein deutlicher Hinweis zu sein. Der Steiermärkische Landtag hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1998 mit den Stimmen der Freiheitlichen, der Sozialdemokraten und der Volkspartei beschlossen, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, sie möge Maßnahmen zur Schaffung des Lehrberufes Arzthelfer in die Wege leiten. Ich würde gerne morgen nach Graz zurückfahren und am Freitag bei der Wiedereröffnung der neuen Augenklinik im Landeskrankenhaus berichten, daß sich der Nationalrat in dieser Frage der Meinung des Landtages angeschlossen hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich abschließend noch eine kurze Bemerkung zum Rettungssanitätergesetz machen. Die vielzitierte Defibrillation läuft zurzeit als steirischer Modellversuch. Ich halte das für eine wichtige Maßnahme, um Leben zu retten. Das ist uns aber für den gesamten Themenbereich, der damit hätte geregelt werden sollen, einfach zuwenig. Es ist ein Koalitionskompromiß, und zwar ein sehr knapper Kompromiß. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.12

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Vorführung von Kollegin Haidlmayr zur Anwendung des Herzwiederbelebungsgerätes aussagen sollte, daß das angeblich so kinderleicht ist, dann glaube ich, daß das schlichtweg eine Abwertung der hauptamtlichen und der ehrenamtlichen Sanitäter in unserem Land ist. (Abg. Haidlmayr: Das stimmt nicht! Das stimmt nicht!) Denn es ist nicht kinderleicht –


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