Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 187

ich weiß das aus eigener Erfahrung: Mein Mann ist Rettungssanitäter, und diese Anwendung ist nicht so einfach.

Ich denke, daß zu diesem Punkt noch gesagt werden sollte, daß es in der Steiermark sechs Monate lang ein Pilotprojekt gegeben hat, das auf Initiative von Frau Landeshauptfrau Waltraud Klasnic unter der ärztlichen Leitung des Chefarztes des steirischen Roten Kreuzes durchgeführt wurde. Dieses Pilotprojekt hat gezeigt, daß dieses Gerät sinnvoll und notwendig ist.

Mittlerweile gibt es in der Steiermark 48 Geräte in 318 Rettungsautos. Diese Geräte waren 53mal im Einsatz, wobei acht Menschen lebend eingeliefert werden konnten, von denen aber leider – und das zeigt auch, daß es die "Leichtigkeit des Seins" nicht gibt – nur drei überlebt haben.

Ich hoffe, daß es nun österreichweit auch eine Finanzierung gibt, daß darüber nachgedacht wird, wie diese Geräte angeschafft werden können, damit gerade diese wichtige Maßnahme greifen kann. Wir alle wissen, daß das der erste Schritt in bezug auf die gesamte anstehende Gesetzesnovelle ist.

Nun aber zum Berufsbild von Arzthelferinnen und Zahnarzthelferinnen. Kollege Kurzmann sagt, er würde gerne in die Steiermark zurückfahren und sagen, das ist nun beschlossen und erledigt. Dazu kann ich nur sagen: Auch ich würde das gerne tun, aber so einfach ist das nicht. Ich glaube, gut Ding braucht Weile. So habe ich zum Beispiel schon am 30. Juni 1997 an Frau Ministerin Hostasch auf die Initiative des Steiermärkischen Landtages hin eine Anfrage gestartet, und sie hat mir damals – auch in bezug auf die Arzthelferinnen, aber zunächst einmal vor allem in bezug auf die Zahnarzthelferinnen – in ihrer Antwort bestätigt, daß für Zahnarzthelferinnen keine gesetzlichen Regelungen bestehen, und meint, daß die Schaffung von Rechtsgrundlagen für zahnärztliche Assistentinnen aus fachlicher Sicht erforderlich erscheint. Eine Umsetzung der bereits erfolgten umfassenden Vorarbeiten in diesem Bereich sei in Aussicht genommen. – Das war am 30. September 1997.

Wir glauben und hoffen – und wir unterstützen die Frau Ministerin noch eine Zeitlang; wir haben Geduld –, daß sie das auch einbringt und daß wir dann im Ausschuß gemeinsam zunächst einmal das Berufsbild für Zahnarzthelferinnen und in der Folge dann auch für Arzthelferinnen über die Bühne bringen.

Ich warne aber davor, zu glauben, daß das vielleicht eine Änderung des Gehaltes mit sich bringt. Ich denke, wenn es zum Beispiel im 17. Berufsjahr eine kollektivvertragliche Entlohnung von nur 14 800 S gibt, dann muß man auch da ansetzen und eine bessere kollektivvertragliche Regelung für die Zahnarzthelferinnen herbeiführen.

Ich denke, daß das Berufsbild für diese Ausbildung natürlich auch deshalb wichtig ist, weil es in Österreich sehr breite Schwankungen gibt. So ist etwa in Tirol die Ausbildung mit 62 Stunden bemessen, in der Steiermark dagegen zumindest mit 216 Stunden. Diese Zahnarzthelferinnen müssen daneben aber auch ihre 40-Stunden-Woche ableisten.

Es gibt hierzu auch eine Unterstützung seitens unseres Herrn Dr. Leiner, die auch in Form einer Presseaussendung zum Ausdruck kommt. Ich bin daher überzeugt davon, daß wir zusammen mit Herrn Dr. Rasinger sowie mit den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses eine Einigung finden werden, wenn Frau Ministerin Hostasch eine Vorlage in dieser Richtung einbringt. (Beifall bei der ÖVP.)

20.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Buder. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.17

Abgeordnete Hannelore Buder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich noch seitens unserer Fraktion mit dem Tagesordnungspunkt 4 befassen, mit der Novelle zum Dentistengesetz. Damit wird heute


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