Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 188

die rechtliche Gleichstellung der Dentisten mit den Zahnärzten und die Umsetzung der Zahnärzterichtlinien für die Dentisten erreicht. Es erfolgt mit dieser Novelle eine Anpassung des Berufsbildes, der Berufsberechtigung sowie der Berufsbezeichnung. Außerdem umfaßt die Novelle die Eliminierung von nicht mehr anzuwendenden Bestimmungen, insbesondere von jenen über die Dentistenausbildung, die es ja nicht mehr gibt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novelle umfaßt weiters notwendige berufsrechtliche Anpassungen an die Berufsgesetze anderer Gesundheitsberufe, insbesondere hinsichtlich Berufsberechtigung, Berufssitz, Hilfspersonen und Strafbestimmungen. Da mit dem EWR- beziehungsweise EU-Beitritt Österreichs für den Beruf des Zahnarztes, der durch EU-Richtlinien harmonisiert ist, nun auch bei uns ein eigenes Studium der Zahnmedizin mit dem Abschluß "Dr. dent." besteht, ist diese Novelle eine Rechtsanpassung an das EU-System. Es werden die Dentisten den Zahnärzten rechtlich gleichgestellt und erhalten damit die Grundlage für die Anerkennung in den anderen EWR-Mitgliedstaaten.

Dentisten gibt es nur in Österreich und in Deutschland. In Deutschland erfolgte bereits Mitte der fünfziger Jahre die Gleichstellung der Dentisten mit den Zahnärzten. In Deutschland und in Österreich wurden auch Südtiroler Dentisten ausgebildet, die nun natürlich großteils in Südtirol tätig sind. Die Umsetzung der Zahnärzterichtlinien im Dentistengesetz berücksichtigt auch diese in Südtirol tätigen Dentisten, denn die nunmehr vorgesehene Gleichstellung der Dentisten mit den Zahnärzten soll auch für die Südtiroler Dentisten Anwendung finden und ihnen eine umfassende Berufsausübung ermöglichen.

Sehr geehrte Damen und Herren! In Österreich gab es Ende 1990 noch 450 Dentisten. Diese Novelle betrifft zirka 260 Dentisten bei uns in Österreich, und diese stellen, da es ja keine Ausbildung mehr gibt, tatsächlich eine auslaufende Berufsgruppe dar. In Österreich wurde im Rahmen des Universitäts-Studiengesetzes 1997 die Grundlage für ein EU-konformes Zahnarztstudium geschaffen. Mit dem neuen Ärztegesetz 1998 hat der Zahnarzt ein eigenständiges ärztliches Berufsbild.

Da es mit dieser Novelle des Dentistengesetzes klare Gesetzesvorgaben für diese Berufsgruppe gibt und keine Mehrkosten anfallen, stimmen wir Sozialdemokraten dieser Novelle sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

20.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

20.20

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, einige wenige Bemerkungen zu den gegenständlichen Vorlagen zu machen.

Es wurde von Ihnen das Dentistengesetz diskutiert. Hiezu eine vielleicht auch für Sie interessante Information: Es gibt derzeit etwa 270 praktizierende Dentisten. Sie wissen, daß es diesen Beruf des Dentisten außer in Österreich und in Deutschland in keinem der EU-Länder gibt und daher eine Harmonisierung der Berufsberechtigung erforderlich schien. Die neuen Ausbildungsformen sind bereits durch nationale Gesetzgebungen in bezug auf das Studium sichergestellt.

Erlauben Sie mir auch eine kurze Bemerkung zu den Überlegungen in bezug auf die Arzthelferinnen beziehungsweise zahnärztlichen Assistenten und Assistentinnen. Es wurde von Frau Abgeordneter Steibl bereits eine entsprechende Studie erwähnt. Ich möchte diese Studie nun aktualisiert haben und erwarte in Kürze die aktualisierte Fassung. Auf der Basis des aktualisierten Standes werde ich dann in der Lage sein, das neue Berufsbild zu entwerfen und der politischen Diskussion zu unterziehen beziehungsweise in die Begutachtung zu geben. Ich hoffe, dabei mit Ihrer Unterstützung meinen Zeitplan einhalten zu können, damit meine Intention, dieses Berufsbild klar zu regeln und damit eine klare rechtliche Voraussetzung für die betroffenen Damen und Herren zu schaffen, in absehbarer Zeit realisiert werden kann.


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