Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 189

Erlauben Sie mir aber, bei der Frage der Arzthelfer und -helferinnen – ich gebe all jenen recht, die meinen, es ist in erster Linie eine Frage von Arzthelferinnen – darauf zu verweisen, daß dieser Beruf im Rahmen der Gesundheitsberufe innerhalb der Sanitätshilfsdienste geregelt ist und daher ein Lehrberuf im Sinne unseres dualen Berufsausbildungssystems für eine derartige Tätigkeit nicht angesprochen werden kann. Wenn mir der Antrag des Steiermärkischen Landtages zukommt, dann wird über diese Frage zwischen dem Gesundheitsressort und dem Steiermärkischen Landtag eine entsprechende Diskussion zu erfolgen haben, in der wir uns damit auseinandersetzen, wie mit der Überlegung der Steiermark umgegangen werden kann. Ich kann mich nur auf die für die Sanitätshilfsdienste geltenden Rahmenbedingungen beziehen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch einige kurze Bemerkungen zum Sanitätergesetz, und erlauben Sie mir, mit aller Klarheit festzustellen: Ohne ehrenamtliches Engagement unserer Bürger und Bürgerinnen wäre unsere Demokratie nicht so wertvoll, qualitativ nicht so gut, und das Zusammenspiel in unserer Gesellschaft würde nicht in ihrer derzeitigen Form funktionieren. Daher ein klares Bekenntnis zur ehrenamtlichen Tätigkeit! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, mich auch hier im Hohen Haus klar und deutlich dagegen zu verwahren, daß mir und meinem Ressort unterstellt wird, gegen Ehrenamtlichkeit zu sein, Ehrenamtlichkeit zu behindern oder in Gefahr zu bringen oder Initiativen auf gesetzlicher Ebene mit dieser Intention vorzusehen. Ich bitte mit allem Respekt, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich mich dagegen verwahre – auch im Sinne meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, daß es in der Verantwortung eines Gesundheitsressorts, einer Gesundheitsministerin liegt, dafür Sorge zu tragen, daß rechtliche Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, daß ehrenamtliche und hauptamtliche Rettungsorganisationen auf einer guten, klaren rechtlichen Basis ihr Engagement entfalten können und daß unser vorbildliches Rettungswesen – da gebe ich Herrn Abgeordnetem Rasinger voll und ganz recht – auch in Zukunft vorbildlich bleibt. Der Schutz und die bestmögliche Versorgung der Patienten und Patientinnen muß absoluten Vorrang haben.

Daher ist es, glaube ich, ganz wichtig, daß wir nicht nur heute diesen ersten Teilschritt in bezug auf die Defibrillation beschließen, sondern daß das gesamte Gesetz, wie es sich derzeit in Diskussion befindet, alsbald im Hohen Haus diskutiert und auch beschlossen werden kann. Ich werde alles tun, um den Terminplan, der einen Abschluß der Verhandlungen bis Ende Februar vorsieht, auch tatsächlich einzuhalten, damit eine Beschlußfassung möglich ist.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir zu dieser Debatte noch folgende Bemerkung: Ich hatte geglaubt, daß wir in einer Phase der Diskussion und auch der gemeinsamen Konsensfindung sind. Wenn ich den Punkt der Konsensfindung anspreche, dann könnte ich eine lange Liste von Betroffenen anführen – die Länder, einige Ministerien, die Rettungsorganisationen, nicht zuletzt die beiden Regierungsparteien und noch viele andere mehr –, die aufgerufen sind, ein gemeinsames Ergebnis zu erzielen, das letztlich auch von allen akzeptiert wird. Aber ich hatte doch gehofft, daß wir mit der Information über die Intention des Gesetzes, über die konkreten Inhalte doch bereits wieder die sachliche Ebene erreicht hätten.

Daß hier aber, Herr Abgeordneter Leiner – verzeihen Sie, daß ich Sie so direkt anspreche –, der Eindruck vermittelt wird, daß mit diesem noch in Diskussion befindlichen Gesetz beabsichtigt sei, für die Ausbildung von Sanitätern 1 600 Stunden vorzuschreiben, das betrachte ich wirklich nicht als fair, denn es hindert uns daran, eine von uns sehr korrekt geführte Diskussion auch in dieser Form weiterführen und zu einem Ergebnis bringen zu können. 1 600 Stunden Ausbildung sind in einem Modulsystem enthalten, das sehr flexibel, von einem Modul auf das andere Modul aufbauend, die höchste Qualitätsstufe des fachlichen Einsatzes, "Notfallsanitäter mit Notfallkompetenz", umfaßt. Es ist aber der Eindruck erweckt worden – zumindest aus meiner Sicht –, als würde hier undifferenziert ein Ausbildungsniveau von 1 600 Stunden verlangt werden. Ich glaube, solche Irritationen sollte es nicht mehr geben. Wir sollten versuchen, zu einem


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