Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 156

Herr Kollege Antoni! Wir waren uns damals im Ausschuß einig. Warum haben wir nicht einen gemeinsamen Antrag formuliert, der jetzt schlagend würde, anstatt wieder Studien, die erst in eineinhalb Jahren fertig sein und einen Haufen Geld kosten werden, zu verlangen? Warum eigentlich nicht? – Das möchte ich wirklich gerne wissen. (Abg. Dr. Antoni: Ihr Antrag sah aber ganz anders aus!) – Nein, das stimmt nicht. (Abg. Dr. Antoni: Sie haben eine Leistungsstaffel drinnen!) – Das habe ich gesagt.

Wenn man eine Leistungskomponente beibehält, dann möchte ich aber auch, daß nicht nur besonders gute Leistungen, nicht nur hervorragende Leistungen, so wie es jetzt der Fall ist, noch mehr belohnt werden, sondern es sollen auch jene belohnt werden, die den normalen Schnitt unterschreiten. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das war meine Intention.

Mittlerweile habe ich mir das ausgerechnet und bin zu der Einsicht gekommen, daß das einen enormen Verwaltungsaufwand nach sich gezogen hätte. Daher habe ich die Idee eines Zusatzantrages oder eines Abänderungsantrages fallengelassen. Schauen Sie, auch wir werden klüger, aber wir geben es wenigstens zu!

Das nächste, was wir an diesem Antrag bekrittelt haben – genauso wie der Kollege von der sozialdemokratischen Fraktion –, war die Staffelung der Fahrtkostenbeihilfe. Das war genau derselbe Kritikpunkt. Dabei habe ich gesagt, jener, der so und so viele Kilometer weit zu fahren hat, bekommt das gleiche wie jener, der nicht so weit zu fahren hat.

Übrigens sind wir ohnehin der Meinung – Sie wissen ganz genau, daß wir das im Familienausschuß schon einige Male eingebracht haben –, daß die Heimfahrtbeihilfe wieder generell für alle und nicht nur für sozial Bedürftige eingeführt werden soll, weil wir für die Gleichstellung aller Schüler sein wollen, und zwar für die Gleichstellung der Schüler, die in der Stadt wohnen und eine Möglichkeit haben, Schulen zu besuchen, die in der Nähe sind, mit jenen im ländlichen Bereich, die Schulen nicht in ihrer unmittelbaren Umgebung vorfinden, in Heimen untergebracht sind und pro Jahr 1 200 S bekommen, wobei die Fahrtkosten wesentlich mehr ausmachen.

Frau Kollegin Schaffenrath von den Liberalen! Wir werden aber diesem Gesetz trotzdem zustimmen, weil es erstens einmal eine Indexerhöhung mit sich bringt, zweitens einen Zugang für einen breiteren Kreis von Schülern zu dieser Schülerbeihilfe schafft und weil es drittens eine Erhöhung des Zusatzbetrages für ausgezeichneten Schulerfolg gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.21

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.21

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir werden dem Antrag auf Novellierung zustimmen – aber nicht deshalb, weil wir davon überzeugt sind, daß damit ein großer Wurf gelungen ist; im Gegenteil. Wenn man sich die Erläuterungen, die Beilagen ansieht, dann wird einem klar, warum es überhaupt zu dieser Erhöhung und dieser Verbesserung kommt: weil in den letzten Jahren die Zahl der Schülerbeihilfen rückläufig war, ebenso wie die Zahl der Heimbeihilfen und der kombinierten Beihilfen, weil die Zahl der Beihilfenwerber rückläufig war, weil die Beihilfenhöhe rückläufig war und weil das Volumen der Beihilfen insgesamt in der Schlußfolgerung natürlich ebenfalls rückläufig war. Das ist der Grund!

Es ist in den letzten Jahren immer weniger ausbezahlt worden. Das ist ein Weg, den wir auch von anderen Beihilfenarten kennen, daß, wenn nämlich keine entsprechende Indexierung vorhanden ist, das Volumen einfach rückläufig ist. Jetzt kann man natürlich hergehen und die Anpassung als einen großen Erfolg oder als einen Schritt vorwärts verkaufen. Das ist es mit Sicherheit nicht! Es ist ein Schritt, der schon längst vollzogen hätte werden müssen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite