Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 198

(** Beim Namensaufruf des Abg. Seidinger ist ein deutliches "Nein" zu hören, das auch von Präsidenten Dr. Brauneder wiederholt wird. Dieses dürfte jedoch nicht von Abg. Seidinger, sondern von einem anderen Abgeordneten gerufen worden sein. – S. auch S. 196!)

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir setzen in der Abstimmung fort und gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1622 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer den Bericht zur Kenntnis nehmen will, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Bericht ist damit zur Kenntnis genommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1623 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

So Sie dies tun wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

22. Punkt

Erste Lesung des Antrages 971/A der Abgeordneten Walter Murauer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und die Nationalrats-Wahlordnung 1992 (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) geändert werden

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen jetzt zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Murauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

22.26

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag 971/A wurde seitens der ÖVP nun das Thema Einführung der Briefwahl, eine Weiterentwicklung des Wahlrechtes, hier ins Parlament gebracht. Es ist das ein Antrag in Richtung mehr Bürgernähe. Sagen möchte ich dazu auch gleich noch, daß die Briefwahl international bereits längst vollzogen ist.

Dieser Antrag stützt sich auch auf die Forderung nach Einführung der Briefwahl, auf die Beschlüsse der Landtagspräsidentenkonferenz vom 2. April und 15. Oktober vergangenen Jahres, ebenso auf einen einstimmigen Landtagsbeschluß in Oberösterreich beziehungsweise auf den der ÖVP-Landtags-Klubobmänner, ebenso auf den Entschließungsantrag der Bundesräte Weiss, Bieringer und Huemer, der die Länderautonomie bei der Gestaltung des Wahlrechts zum Ziel hat.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch, meine Damen und Herren, daß besonderes Interesse am Briefwahlrecht die Behindertenorganisationen und Seniorenverbände haben. Weiters möchte ich daran erinnern, daß 340 000 Österreicher über 80 Jahre alt sind. Dieser Antrag von uns, von der ÖVP, hat zum Ziel, dem Recht auf Mobilität aller Bürger gerecht zu werden und die Demokratie weiterzuentwickeln. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Situation in Österreich in diesem Zusammenhang: Im Gegensatz zu vergleichbaren hochentwickelten Demokratien in Europa verfügt Österreich über eine relativ umständliche und bürokratisch aufwendige Regelung für Bürger, die sich am Wahltag nicht an jenem Ort aufhalten, an dem sie wahlberechtigt sind, oder aus anderen Gründen daran gehindert sind, eine Wahlzelle aufzusuchen, sodaß diese Bürger somit von der Wahl ausgeschlossen sind.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite