Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / 4

zu ordnungsgemäßen Entgelt- und Arbeitsbedingungen sichergestellt und Schwarzarbeit weitgehend ausgeschlossen werden. Dies wird durch Einführung besserer Kontrollen, Beseitigung von Umgehungsmöglichkeiten, Schaffung wirksamerer Sanktionen und Ausschaltung von Anreizen im Bereich der Schattenwirtschaft erreicht. Zur Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation wird es insbesondere durch die Konzentration der Kontrollkompetenzen bei den Hauptzollämtern und durch die Verpflichtung aller in die Bekämpfung von Schwarzarbeit involvierten Behörden und Rechtsträger zur Zusammenarbeit und zu einem koordinierten Vorgehen bei der Aufdeckung und Verfolgung von Schwarzarbeit kommen.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, daß nicht zu Erwerbszwecken erfolgende Hilfeleistungen wie die gegenseitige Unterstützung im Familien-, im Freundes- und im Nachbarschaftskreis keine Schwarzarbeit darstellen und durch die vorgesehenen Regelungen nicht beeinträchtigt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage, wie ich annehme. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wieviel Personal werden Sie dafür einsetzen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Minister.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit – das ist auch in der Regierungsvorlage so vermerkt – ist bei den Hauptzollämtern ein Personalstand von mindestens 184 Bediensteten erforderlich. 79 Bedienstete aus den Bereichen des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales stehen bei Inkrafttreten des Gesetzes mit 1.7.1999 wie vorgesehen sofort zur Verfügung. Weitere 60 Planstellen und auch die budgetäre Bedeckung sind für 1999 gesichert. Die restlichen 45 Planstellen sollen im Jahr 2000 eingerichtet werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Feurstein.

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Frau Ministerin! Ich gebe offen zu, daß ich mir lieber aktive Maßnahmen wünschen würde, um das Problem Schwarzarbeitsbekämpfung zu lösen.

Darf ich Sie jetzt aber ganz konkret fragen: Wird es mit diesem Gesetz neue Straftatbestände geben, die bestraft werden sollen, oder wird es so sein, daß die bisherigen Straftatbestände einfach in einem Gesetz zusammengefaßt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich unterstütze alle Maßnahmen, die uns helfen, Illegalität zur Legalität werden zu lassen. Es besteht nicht die Absicht, neue Straftaten zu sanktionieren oder zu verfolgen. Insbesondere in jenen Bereichen, die ich in meiner ersten Antwort angeführt habe, soll es zu keiner Veränderung der jetzigen Situation kommen. Ich bin aber überzeugt davon, daß wir mit diesem Gesetz doch die korrekten Unternehmer, die korrekten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen können, und ich glaube, das ist ein gemeinsames Ziel.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Öllinger.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin! Warum ist es Ihnen nicht gelungen, im Gesetz eine entsprechende Abgrenzung zwischen der Nachbarschaftshilfe und dem Tatbestand der Schwarzarbeit durchzusetzen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich sehe es nicht so, wie Sie es jetzt formuliert haben. Es ist klargestellt,


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