Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / 5

was unter Schwarzarbeit zu verstehen ist, und damit ist diese abgegrenzt gegenüber allen anderen Tätigkeiten, die eben nicht als illegale Beschäftigung zu sehen sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Madl, bitte.

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Glauben Sie nicht, daß es besser wäre, die Ursachen der Schwarzarbeit zu bekämpfen anstatt sie zu kontrollieren? Tatsache ist nämlich einerseits, daß es vielen Österreicherinnen und Österreichern aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht mehr möglich ist, sich professionelle Arbeit zu leisten, und andererseits, daß es sehr viele Österreicherinnen und Österreicher gibt, die aufgrund ihrer schlechten Einkommenssituation nebenbei sozusagen schwarzarbeiten müssen, um ihr Lebenseinkommen zu finanzieren. Glauben Sie nicht, daß es besser wäre, die Lohnnebenkosten oder eventuell auch die hohen Sozialversicherungsbeiträge zu senken, sodaß das Nettoeinkommen des Österreichers wieder angehoben wird, weil er für seine Arbeit wieder ordentlich bezahlt wird und sich dann auch professionelle Arbeit leisten kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesminister, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Ich gehe davon aus, daß wir in unserem Entlohnungssystem Bedingungen vorfinden, die ordentliche Einkommen sicherstellen. Darüber hinaus möchte ich festhalten, daß Sozialversicherungsbeiträge auch Leistungen bewirken und es existentiell notwendig ist, Absicherungen bei Krankheit, im Falle der Pension, bei Arbeitslosigkeit zustande zu bringen.

Ich betrachte daher beide Ansätze als erforderlich: einerseits die Bekämpfung von Schwarzarbeit und andererseits dort, wo wir eine Chance der Senkung von Lohnnebenkosten erkennen, diese auch zu nützen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Herr Abgeordneter Dr. Kier, bitte.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Frau Bundesminister! Könnte das erwartete Mehraufkommen an Sozialversicherungsbeiträgen, das zweifellos durch die verschärften Sanktionsmaßnahmen auch mitgedacht ist, nicht deutlich geringer ausfallen, als wenn Sie statt der jetzigen Maßnahmen eine Attraktivierung des legalen Arbeitsmarktes forciert hätten und beschäftigungsinduzierte Maßnahmen, zum Beispiel steuerliche Begünstigungen, vorgesehen hätten, die mehr legale Arbeit anstoßen würden als bloße Sanktionen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Abgeordneter! Ich möchte wiederholen, was ich vorhin bereits sagte. Ich glaube, daß beide Maßnahmen erforderlich sind: einerseits illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit sowohl im gewerberechtlichen Sinne als auch im arbeitsrechtlichen Sinne zu verhindern und damit der korrekten Unternehmerschaft und der korrekten Arbeitnehmerschaft die Chance zu geben, wettbewerbsfähig zu bleiben, andererseits aber dort Maßnahmen zu setzen, wo es zu Entlastungen des sogenannten Humankapitals kommt. Ich glaube, beide Maßnahmen bewirken, daß wir unsere hohen Niveaus nicht nur bei den Sozialstandards, sondern insgesamt in der Qualität des Arbeitens und Lebens erweitern können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Der erste Fragenkomplex ist damit behandelt.

Die 2. Anfrage, 231/M, formuliert Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin! Meine Frage an Sie lautet:

231/M

Wie stehen Sie angesichts der Tatsache, daß rund 100 000 Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe mit weniger als 7 000 S monatlich leben müssen, zu einer bedarfsorientierten Sockelung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe?


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