Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / 6

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Grundsätzlich muß aus meiner Sicht das System der Arbeitslosenversicherung im Gesamtzusammenhang des gesamten Systems der sozialen Sicherung gesehen werden. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden entsprechend der Versicherungskonstruktion bei Entfall des Erwerbseinkommens einen adäquaten Einkommensersatz, ausgerichtet am vorangegangenen Lohn und Gehalt, sichern.

Das führt bei Niedrigeinkommen systematisch zu entsprechend niedrigen Lohnersatzleistungen, wie Sie es auch erwähnt haben, allerdings – und ich glaube, es ist wichtig, das zu betonen – ist vorgesehen, daß bei Unterschreitung des jeweils relevanten Sozialhilferichtsatzes die Sozialhilfe zusätzlich zur Arbeitslosenversicherungsleistung gewährt wird.

Hinsichtlich der Dauer der Notstandshilferegelung sind wir in Österreich international vorbildlich. Langzeitarbeitslose fallen nämlich bei uns nicht aus dem System, weil unbegrenzte Verlängerung möglich ist. Weiters ist mit dem Notstandshilfebezug – ich denke, dessen Bedeutung und Wirkung wird oft unterschätzt – eine umfassende sozialversicherungsrechtliche Absicherung sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung gegeben. Ich glaube daher, daß unsere Notstandshilferegelung eine durchaus herzeigbare ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin, auch Ihnen ist bekannt, daß sich in der Arbeitslosenversicherung 100 000 Personen mit einem Einkommen unterhalb von 7 000 S befinden, die nicht in der Sozialhilfe ankommen, weil es bundesweit insgesamt nur zirka 20 000 Personen gibt, die entsprechende Leistungen aus der Sozialhilfe erhalten. Das System ist also ungerecht.

Welche Änderungen können Sie sich vorstellen, um für Personen mit niedrigem Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe Abhilfe zu schaffen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich habe in meinem Ressort eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die seit einigen Monaten an der Zielsetzung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung arbeitet. Ich habe auch alle relevanten Interessengruppen eingeladen, mich bei der Erarbeitung dieser Zielsetzungen und deren Umsetzung zu unterstützen. Ich erwarte das Ergebnis in den nächsten Monaten und werde mich entsprechend bemühen, auch im Sinne derer, die sich für diese Sache eingesetzt haben, eine Umsetzung zustande zu bringen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Hagenhofer, bitte.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Danke. – Frau Bundesministerin! Können Sie uns sagen, wie Österreich bei der Treffsicherheit der Sozialleistungen liegt? Das heißt, ist es so, daß jene Personen Sozialleistungen bekommen, die sie auch zu bekommen hätten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Nach einer Untersuchung, die mein Ressort nach einer EU-harmonisierten Methode durchgeführt hat, entfallen drei Viertel der Sozialtransfers in Österreich auf die untere Einkommenshälfte und ein Viertel auf die obere Hälfte. Das unterste Einkommensfünftel erhält 40 Prozent der Sozialtransfers, das oberste Einkommensfünftel 5 Prozent.

Damit ist, glaube ich, bewiesen, daß wir eine hohe Treffsicherheit in unserem österreichischen Sozialstaat haben. Ohne Sozialleistungen würde die Armutsgefährdungsquote bei der erwerbstätigen und der erwerbsfähigen Bevölkerung fast auf den dreifachen Wert ansteigen. Vor allem


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