Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / 7

für das unterste Einkommenszehntel ist das Sozialversicherungs- und Sozialleistungssystem von essentieller Bedeutung. Rund zwei Drittel des Einkommens dieser Gruppe sind Sozialleistungen, und auch das Einkommen des untersten Einkommensviertels basiert noch überwiegend auf den Sozialleistungen.

In diesem Zusammenhang vielleicht auch noch eine Information: Nach den mir zuletzt zur Verfügung stehenden Daten sind 29,4 Prozent der Wirtschaftsausgaben, also unseres gesamten Produktes, Sozialausgaben. Wir liegen damit im Mittelfeld vergleichbarer Staaten.

Es hat aber nicht nur diese EU-harmonisierte Methode die hohe Treffsicherheit bewiesen, sondern es gibt auch Studien der Arbeiterkammer, es gibt Studien des Wirtschaftsforschungsinstitutes, und nicht zuletzt auch in den Ausführungen des Sozialberichtes konnte bestätigt werden, was ich jetzt in wenigen Worten zu skizzieren versucht habe.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. Zusatzfrage: Kollege Meisinger. – Bitte.

Abgeordneter Josef Meisinger (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Die Zahl der Notstandshilfebezieher ist gerade in Wien enorm angestiegen, und zwar von 1997 auf 1998 um etwa 15 Prozent. Das heißt, daß der Notstandshilfeanteil am gesamtösterreichischen Aufkommen in Wien bei 42 Prozent liegt, das heißt aber auch, daß aufgrund der Anteile, die derzeit von Ausländern im Notstandshilfebereich in Anspruch genommen werden, nächstes Jahr 50 Prozent zu erwarten sind.

Frau Bundesministerin! Was ist Ihrer Meinung nach die Ursache dafür, daß gerade in Wien, wo österreichweit die höchsten Einkommen erzielt werden, mit Abstand die höchsten prozentuellen Anteile an Arbeitslosen und Notstandshilfebeziehern zu finden sind?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Es ist ein Kriterium aller Großstädte und Metropolen, daß die Arbeitsmarktsituation nicht jene Dynamik hat, die oft in anderen Regionen vorhanden ist. Das heißt, daß in diesen Regionen zwar längere durchgängige Beschäftigungen zu finden sind, aber wenn eine Arbeitslosigkeit auftritt, dann eine noch schwierigere Integration in den Arbeitsmarkt gegeben ist, weil eben die Mobilität im Sinne einer sehr großen Umschlagsmöglichkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht in dem Ausmaß gegeben ist wie in anderen Regionen.

Hinsichtlich der Anzahl der Notstandshilfeempfänger in Wien ist das ein Ergebnis, aber es ist eindeutig klargestellt, daß die Handhabung der Notstandshilferegelung in allen Bundesländern nach den gleichen Kriterien erfolgt. Daher ist in Wien auch keine besondere Vorgangsweise festzustellen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. Zusatzfrage: Dr. Kier. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Frau Bundesministerin! Trotz der von Ihnen genannten Treffsicherheit ist doch zweifellos richtig, was Kollege Öllinger gesagt hat, nämlich daß für 100 000 Betroffene das Einkommen unter 7 000 S liegt. Daher würde mich jetzt interessieren, wie weit Ihre Gespräche mit den Ländern gediehen sind im Hinblick auf ein Bundessozialhilfegrundsatzgesetz, weil auch davon auszugehen ist, daß die bisherigen Beiträge, die im Rahmen der Arbeitslosenversicherung fließen, allein nicht ausreichen würden, eine mindestsichernde Zahlung in der Höhe von 7 000 S zu gewährleisten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich habe bei den verschiedensten Gelegenheiten wiederholt Gespräche mit den zuständigen Vertretern in den verschiedenen Bundesländern geführt, habe aber noch nicht die entsprechende Unterstützung für die Zielsetzung und Umsetzung eines einheitlichen Bundessozialhilfegesetzes, wie Sie und ich es wiederholt auch schon formuliert haben, bekom


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