Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / 9

heitsbereich zu gewährleisten. Ich versuche daher, überall auf die uneingeschränkte Einhaltung des Gesetzes durch die Träger vor Ort zu drängen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): In welcher Form, Frau Minister, und in welchen Zeitabständen wird die Einhaltung dieses Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes überprüft?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Ich habe einen sehr aktuellen Bericht des Arbeitsinspektorates vor mir liegen, weil ich die Kolleginnen und Kollegen gebeten habe, eine Schwerpunktaktion hinsichtlich Einhaltung der Bestimmungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen. Ich kann Ihnen, wenn Sie wollen, diesen sehr aktuellen Bericht in Form weniger Highlights kurz darstellen.

Es wurden insgesamt 183 Krankenanstalten überprüft, davon 142 Krankenanstalten von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträgern und 51 von privaten Trägerorganisationen. In 83 öffentlichen und in 23 privaten Krankenanstalten wurden Betriebsvereinbarungen gemäß dem Gesetz abgeschlossen, und in 30 öffentlichen und 2 privaten Anstalten wurden auch die adäquaten Formen der Betriebsvereinbarung eingehalten.

Es sind von seiten der Arbeitsinspektoren 87 Aufforderungen gemäß dem Arbeitsinspektionsgesetz erfolgt. Von diesen Aufforderungen zur Herstellung des richtigen gesetzlichen Zustandes waren 62 öffentliche und 25 private Krankenanstalten betroffen. Ich bin sehr dahinter, daß auch diese Aufforderungen konkret befolgt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. Zusatzfrage von Herrn Dr. Leiner. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie wissen, daß gerade im Bereich der Pflegeberufe sehr viele aus diesem Personenkreis aus dem Arbeitsprozeß herausfallen, weil sie aus familiären Gründen diese ihre Tätigkeit nicht mehr durchführen können.

Können Sie sich vorstellen, daß durch vermehrte Teilzeitbeschäftigung, insbesondere der Pflegehelfer und des Pflegedienstes, aber auch der Ärztinnen, dieses Problem in den Krankenanstalten gemildert, ja sogar gebessert werden könnte?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich glaube, grundsätzlich sagen zu können, daß aufgrund der demographischen Entwicklung der Bedarf an Dienstleistungen im Pflegebereich steigen wird und dementsprechend jene Personen, die die entsprechende Ausbildung haben, sehr große Berufschancen auch in Zukunft haben werden, da, wie gesagt, die Nachfrage nach solchen Leistungen zunehmen wird.

Ich glaube daher, daß Modelle wie Teilzeitbeschäftigung und Modelle, wonach die einzelnen Organisationen verstärkt Angebote entwickeln, und zwar nicht nur für die Pflegebedürftigen, sondern auch für diejenigen Personen, die die Dienstleistungen erbringen, insgesamt zu mehr Beschäftigung beitragen werden. Ich versuche, dies auch durch verschiedene Projekte im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik zu unterstützen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. Nächste Zusatzfrage: Kollege Öllinger.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin! Ich halte fest: Die faktische Arbeitszeitregelung im stationären Bereich, im Krankenhaus, ist unbefriedigend. Nun wird auf der anderen Seite im "Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung" davon gesprochen, daß es zur Schaffung von vielen neuen Arbeitsplätzen im Gesundheitsbereich kommen sollte.


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