Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / 10

Ich frage Sie daher, Frau Bundesminister: Welche Punkte aus diesem Forderungsprogramm des "NAP" sind bisher schon im Gesundheitsbereich umgesetzt worden, und ist es dadurch möglich, zu einer Entspannung auch im stationären Bereich beizutragen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es wurde einerseits eine Studie in Auftrag gegeben, um zu fokussieren und daraus auch konkrete Schritte ableiten zu können, wie dieses politische Ziel tatsächlich erreicht werden kann.

Andererseits wird auch das von mir ins Leben gerufene Projekt "NEW START" auch in diesen Bereichen sehr starke innovative Akzente setzen, zum Teil auch experimenteller Natur, und ich erwarte mir durch "NEW START" auch neue Ideen dahin gehend, wie wir eine Weiterentwicklung zustande bringen können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. Frau Dr. Gredler, bitte.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bundesministerin! Gibt es einschlägige Kenntnisse Ihres Ressorts darüber, daß Spitalsbetreiber die Rufbereitschaft als Drohgebärde einsetzen und als Druckmittel benutzen, um eine von Ärztinnen und vom Pflegedienst vor Ort eingeforderte Realisierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes möglichst zu verhindern, und was tun Sie dagegen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Auf Ihre konkrete Frage muß ich sagen: Nein! Ich habe davon keine Kenntnis. Was ich aber getan habe, ist, daß ich bei der Bundesstrukturkommissionssitzung dieses Thema wiederholt auf die Tagesordnung gesetzt und auch die Länder in dieser Angelegenheit direkt angeschrieben und sie aufgefordert habe, dafür Sorge zu tragen, daß die Bestimmungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden und mir darüber auch berichtet wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Nächste Zusatzfrage: Frau Dr. Pittermann.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Frau Bundesministerin! Wieweit haben die Krankenanstalten von der Übergangsregelung nach § 15 Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – das ist die besondere Arbeitszeitverlängerung nach erfolgloser Stellenausschreibung – Gebrauch gemacht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Bisher haben nach meinen Informationen in einzelnen Bundesländern, zum Beispiel in der Steiermark, in Vorarlberg, in Salzburg, in Oberösterreich und in Tirol, einige wenige Krankenanstalten – allerdings nur im ärztlichen Bereich – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. Damit haben wir diesen Fragenkomplex beendet.

Jetzt ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner am Wort, um seine Frage zu formulieren. – Bitte sehr.

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Frage lautet:

243/M

Treten Sie für die Einstellung der Notstandshilfe ein, wenn ein Bezieher gemeinnützige Tätigkeit nicht akzeptiert?


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