Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / 11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich darf noch einmal das, was ich vorhin mit nur zwei Sätzen gesagt habe, wiederholen und es durch zusätzliche Informationen ergänzen. Es ist grundsätzlich festzuhalten, daß bei Verweigerung der Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung der Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe eingestellt wird. Das ist die gängige Praxis der Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices, weil ja eine klare Bestimmung der §§ 9 und 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes dieses so definiert beziehungsweise vorschreibt. Dort heißt es: Wenn sich ein Leistungsbezieher oder eine Leistungsbezieherin weigert, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme verweigert, die geeignet ist, die Aufnahme einer Beschäftigung zu fördern oder zu beschleunigen, oder aber – und das ist, glaube ich, wichtig, noch ergänzend dazuzusagen – der Arbeitsuchende selbst entsprechend der Vereinbarung mit dem Arbeitsmarktservice im Rahmen dieses verpflichtenden Betreuungsplanes keine Aktivitäten setzt, um die Arbeitslosigkeit zu beenden, tritt ein Ruhen der Arbeitslosenunterstützung ein beziehungsweise wird eine solche nicht gewährt.

Es ist allerdings auch klar, daß die Verweigerung der Aufnahme einer Arbeit bei einer karitativen oder gemeinnützigen Einrichtung nur dann sanktioniert werden kann, wenn es sich um eine zumutbare Beschäftigung handelt, wie sie – und ich möchte noch einmal auf diese Initiative verweisen – beispielsweise im Beschäftigungsprogramm "NEW START" enthalten ist.

Ich gehe bei meiner arbeitsmarktpolitischen Zielorientierung davon aus, alle Maßnahmen darauf abzustimmen, daß Arbeitslose eine existenzsichernde Beschäftigung aufnehmen können und damit auch ihre dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt gegeben ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Frau Ministerin! Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, daß demjenigen, der eben diese gemeinnützige Tätigkeit ablehnt, die Notstandshilfe nicht mehr zukommt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin, um Klarstellung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Ja.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Gut. Zusatzfrage: Kollege Öllinger. – Bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin! Herr Klubobmann Khol hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, daß arbeitsunwilligen Personen die Notstandshilfe oder das Arbeitslosenversicherungsgeld gestrichen werden soll. Nun handelt es sich bei der derzeitigen Gesetzeslage dabei zweifellos um einen gesetzwidrigen Vorschlag, denn vorgesehen ist das Ruhen des Arbeitslosengeldes beziehungsweise der Notstandshilfe für einen befristeten Zeitraum.

Frau Ministerin, ich frage Sie daher: Planen Sie eine gesetzliche Änderung in der Richtung, wie es Klubobmann Khol vorgeschlagen hat, und wovon sollen, sollten Sie diese Änderung tatsächlich durchführen, diese Notstandshilfebezieher und Arbeitslosengeldbezieher, denen die ihnen bis dahin gewährten Geldmittel gestrichen wurden, leben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich plane keine Änderung bei den Zumutbarkeitsbestimmungen und bei den jetzigen Regelungen. Im Vergleich zu anderen Ländern haben wir sehr strenge Bestimmun


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite