Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / 12

gen für Arbeitsuchende und arbeitslos Vorgemerkte, und es wird auch sehr konsequent und streng darauf geachtet, daß diese Bestimmungen eingehalten werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. Kollege Lackner, bitte.

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wie beurteilen Sie die arbeitsmarktpolitischen Effekte von gemeinnützigen Tätigkeiten von Arbeitslosen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Ministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ihre Frage schließt sich an meine vorangegangenen Bemerkungen an, aber ich führe noch einmal aus: Sofern gemeinnützige Trägereinrichtungen angemessen entlohnte Beschäftigung anbieten, ist das positiv zu beurteilen. Dies soll auch in Verbindung mit Qualifizierung geschehen. Ich meine, daß man gemeinnützige Tätigkeiten nicht nur als unmittelbare Tätigkeit sehen sollte, sondern auch als eine Chance des Job-Trainings, wodurch auch eine Stabilisierung der Erwerbsorientierung für Arbeitslose erfolgt. Da ist absolut mit einem positiven arbeitsmarktpolitischen Effekt zu rechnen, nämlich mit einer Beendigung der Arbeitslosigkeit und dem Ende der passiven Transferleistung.

Mein Ziel ist es, die aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu verstärken und nicht die passive Versorgung vorrangig zu sehen. Damit müssen aber auch existenzsichernde Einkommen und entsprechende Steuer- und Abgabenleistungen, die insgesamt auch die Einbindung ins soziale Netz mit sich bringen, verbunden sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. Dr. Kier wünscht eine Zusatzfrage. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Frau Bundesminister! Anschließend an die Zusatzfrage, die soeben gestellt wurde, und vor dem Hintergrund der Tatsache, daß die Notstandshilfe, die praktisch unbegrenzt gewährt wird, ausschließlich aus den Versicherungsbeiträgen, sei es aus Lohnnebenkosten der unselbständig Erwerbstätigen und derer Arbeitgeber, finanziert wird, und vor dem Hintergrund der ständig steigenden Zahl der Notstandshilfebezieher möchte ich Sie fragen: Befürchten Sie nicht einen Verdrängungswettbewerb im Bereich der gemeinnützigen Tätigkeiten, oder werden damit nicht andere öffentliche Kassen entlastet, und wäre es daher nicht gerechtfertigt, eben auch andere Quellen zur Finanzierung der Notstandshilfe als ausschließlich die Lohnnebenkosten heranzuziehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Ministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich bin froh über jede Unterstützung von zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten und nütze diese auch, wo ich nur kann. Es ist mir im vergangenen Jahr und auch heuer gelungen, die Zurverfügungstellung zusätzlicher Budgetmittel, das heißt, nicht Mittel aus der Arbeitslosenversicherung, für aktive Maßnahmen zur Beschäftigung durchzusetzen. Ich bin daran interessiert, auch andere in die Verpflichtung der Stabilisierung und der Optimierung der Beschäftigung einzubinden. Für mich bleibt trotzdem vorrangig, daß für den Betroffenen und für die Betroffene die entsprechende Absicherung gegeben ist, und da ist für mich Priorität, immer sicherzustellen, daß die Existenzsicherung gegeben ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. Frau Abgeordnete Madl, bitte.

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Das Arbeitsmarktservice beurteilt die Zumutbarkeit einer Beschäftigung. Nach welchem Reglement beurteilt das Arbeitsmarktservice jenen Fall, in welchem beispielsweise Frauen, die in Karenz gewesen sind und nachher Sondernotstandshilfe bezogen haben und vor ihrer Karenzzeit eine ganztägige Beschäftigung hatten, eine Ganztagsbeschäftigung, die sie angeboten bekommen, aus familiären Gründen ablehnen müssen, aber Teilzeitbeschäftigung nicht bekommen? Nach welchem Reglement kürzt nun das Arbeitsmarktservice diese Bezüge der Notstandshilfe?


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