Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / 19

mittlere Einkommen zu entlasten, ist ein solcher Ansatz auf der Nachfrageseite. Auf europäischer Ebene gibt es den Wunsch, die Nachfrage über eine günstige Geldpolitik zu forcieren.

Es gibt aber auch auf der Angebotsseite verschiedene Maßnahmen, sei es mehr Ausbildung oder sei es die Unterstützung von Unternehmensgründungen. Aber auch die Frage der Lohnnebenkosten ist natürlich ein ganz wesentlicher Faktor, denn wir wissen, daß die Lohnnebenkosten in Österreich – und nicht nur in Österreich – relativ hoch sind. Es ist so, daß innerhalb der Europäischen Union in den letzten 15 Jahren die Belastung der Löhne um etwa 10 Prozentpunkte zugenommen hat, während die Belastung des Faktors Kapital, aber auch der anderen Produktionsfaktoren um mehr als 10 Prozent nachgelassen hat. Daher meine ich, daß eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten durchaus ein Ziel sein muß.

Nun gibt es zur Entlastung der Lohnnebenkosten aus der Sicht des Finanzministeriums zwei Ansätze. Der eine schlägt vor, daß man, wenn die Abgaben sich so entwickeln, daß Überschüsse entstehen, diese nutzt, um die Abgabenbelastung zu reduzieren. Ich nenne in diesem Zusammenhang etwa den Familienlastenausgleichsfonds, der solche Überschüsse in den nächsten Jahren produzieren wird. (Abg. Mag. Peter: Die verteilen wir ja gerade!)

Ich möchte mich selbstverständlich nicht in die Familienpolitik einmischen, aber aus der Sicht der Finanz wäre es möglich, eine Entlastung der Lohnnebenkosten dadurch durchzuführen, daß man diese Freiräume – selbstverständlich bei aller Wertsicherung der heutigen Leistungen – nutzt, um die Lohnnebenkosten zu reduzieren.

Ein anderer Ansatz wäre, die Lohnnebenkosten dadurch zu reduzieren, daß man die Bemessungsbasis von Abgaben erweitert. Ein solcher Ansatz ist die Wertschöpfungsabgabe, das heißt, daß man Abgabenteile – wie zum Beispiel einen Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds – eben nicht nur auf die Lohnkosten umlegt, sondern die Basis dadurch erweitert, daß man auch Abschreibungen und Gewinne mit einbezieht.

Es gibt bereits Studien dazu. So hat etwa die Arbeiterkammer beim Wirtschaftsforschungsinstitut eine Studie in Auftrag gegeben, in der danach gefragt wurde, welche Beschäftigungswirkung sich dadurch ergeben würde, daß man die Basis für den Familienlastenausgleichsfonds um eine Wertschöpfung erweitert. Die Ergebnisse zeigen, daß es im Zuge einer stufenweisen Umstellung durchaus zu einer positiven Beschäftigungswirkung kommen könnte. Die Ergebnisse schwanken zwischen 13 000 bis 21 000 Arbeitsplätzen. Herr Abgeordneter, ich betrachte das als durchaus bemerkenswert und sehr positiv. Es sind sich die Experten darüber einig, daß es bei einer klugen schrittweisen Einführung durchaus möglich ist, positive Beschäftigungswirkungen zu erzielen.

Ich darf in diesem Zusammenhang, weil Sie danach gefragt haben, auch auf internationale Erfahrungen verweisen. Wir haben erst vor kurzem mit den Italienern diskutiert, die einen solchen Schritt gegangen sind. In Italien wird nicht immer die gesamte Wertschöpfung als Grundlage genommen, sondern werden die Abschreibungen weggelassen, aber sehr wohl wurden andere Wertschöpfungselemente dazugenommen, zum Beispiel die Gewinne.

Das hat in diesem Land zu einer positiven Beschäftigungswirkung geführt. Daher meine ich, daß man durchaus nachdenken sollte, ob nicht durch eine Ausweitung der Bemessungsbasis bei der einen oder anderen Abgabe, von den Lohnkosten weg zu einer breiteren Basis, eine positive Beschäftigungswirkung erzielbar wäre.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Zusatzfrage: Herr Dr. Lukesch.

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Welcher Unterschied besteht im volkswirtschaftlichen Sinne zwischen einer Mehrwertsteuererhöhung und einer Wertschöpfungsabgabe, wenn man einmal von der Belastung der Auslandsumsätze absieht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Staatssekretär.


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