Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 72

mern soll. Ihnen soll weiters die Möglichkeit der psychologischen Betreuung geboten werden, wofür der jeweilige Jugendwohlfahrtsträger die Kosten übernehmen soll."

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Ich glaube, die Intention dieses Entschließungsantrages ist klar und eindeutig, und sie ist mehr als ein Kontrast zum Entschließungsantrag der freiheitlichen Fraktion, die nämlich der Auffassung ist, daß das "Gelindere Mittel" gemäß § 66 Fremdengesetz überhaupt abgeschafft werden soll. Mit anderen Worten: daß ohne Ansehen der Person, ohne Ansehen besserer, adäquaterer und auch billigerer Möglichkeiten der Grenzübertritt in das Gebiet der Republik Österreich, wenn es sich nicht um jemanden handelt, der Flüchtling ist, sondern eben um einen ungewöhnlichen Grenzübertritt, zwangsläufig mit Haft sanktioniert wird.

Ich meine, wer irgendwann in dieser Debatte heute im Zusammenhang mit der Kurdenfrage von Menschenrechten gesprochen hat – es wurden hier vielschichtigste Aspekte vorgetragen, und sie waren teilweise durchaus plausibel –, der sollte, wenn er sich selbst wirklich ernst nimmt und Menschenrechte in den Mittelpunkt stellt, es für unvorstellbar halten, daß man das "Gelindere Mittel" einfach abschafft.

Weniger leicht wird in diesem Haus mit Mehrheit durchsetzbar sein, daß wir uns hier dazu bekennen, daß Minderjährige nicht automatisch, so wie das jetzt der Fall ist, in Haft genommen werden. Um den Herrn Bundesminister für Inneres im "Standard" vom 10. Februar 1999 zu zitieren: Wenn man sie zurückstellen will, dann gibt es nur eine Chance: wenn sie in Schubhaft bleiben, sonst sind sie weg.

Ich räume ein, jemand nicht hinter Gittern zu haben, ist immer ein gewisses Risiko, aber im Umgang mit Minderjährigen, mit Asylwerberinnen und Asylwerbern, die Kinder und Jugendliche sind, an nichts anderes zu denken als an die Haft, zu vergessen, daß wir Jugendwohlfahrtsträger haben, die, wenn wir sie ordentlich ausstatten würden, manches leisten könnten, und nicht einmal mehr die Phantasie zu haben, sich vorstellen zu können, daß es noch gar nicht so lange her ist – nicht mehr als zwei Generationen, wenn man es genau nimmt –, daß auch viele Kinder aus dem Gebiet der Republik Österreich auf der Flucht waren, dagegen müssen wir ankämpfen.

Ich würde sagen, wir sollten uns dazu entschließen, gemeinsam hier eine Mehrheit dafür zu finden, daß Kinder und Jugendliche, Minderjährige, künftig nicht automatisch in Schubhaft kommen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.31

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung, wobei vielleicht im Hinblick auf den nahezu novellenartigen Text festzuhalten ist, daß es sich eben um einen Entschließungsantrag handelt. (Abg. Dr. Kier: Ja, er ist sehr präzise!)

Herr Abgeordneter Kier! Ich halte ausdrücklich fest, daß es sich um einen Entschließungsantrag handelt, weil das fast wie die Novellierung zu einem Paragraphen klingt. Also: Es handelt sich um einen Entschließungsantrag, und er steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Justizminister Dr. Michalek. – Bitte, Herr Bundesminister.

14.31

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Fülle der heute hier debattierten Themen möchte ich jene herausgreifen, die an die Ausführungen zum Sicherheitsbericht anschließen, insbesondere an jene, in denen zu Recht darauf hingewiesen wurde, daß sich aus diesem Bericht ergibt, daß die Kriminalitätsentwicklung in Österreich insgesamt und gerade auch in jenen Deliktsbereichen, die für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung maßgebend sind, eine bemerkenswerte Stabilität, zum Teil sogar rückläufige Tendenzen aufweist.


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