Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 71

Zu der in Ihrem Antrag angeführten Erhöhung der Zahl der Beschäftigungsbewilligungen von 4 500 auf 5 500 für 1999 ist zu sagen, daß es sich dabei um Ermächtigungen im Fremdengesetz und um Saisonbewilligungen handelt. Sie wissen, daß diese Saisonarbeiter überhaupt keine Ansprüche durch die Beschäftigung haben, und es wäre eigentlich auch uns recht, wenn Sie Ihre freiheitlichen Wirte und Bauern auffordern würden, keine Saisonarbeitskräfte mehr anzufordern.

Zur Fremdenkriminalität. Sie haben ja selbst in Ihrem eigenen Antrag geschrieben, daß die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen keine Aussagekraft hat, weil es sich hierbei großteils um Delikte im Bereich des Kriminaltourismus und der organisierten Kriminalität handelt. Und es geht hier durchwegs um Personen, die nicht dauernd in Österreich leben.

Nun noch einige Sätze zu den geförderten Maßnahmen. Eine Aussetzung des Schengen-Abkommens, so wie Sie das fordern, wäre kontraproduktiv. Gerade das Schengen-Abkommen gewährleistet doch, daß die Außengrenzen zu den Schengen-Ländern streng kontrolliert und überwacht werden.

Die befristete Absenkung der Höchstzahlen der Ausländerbeschäftigung ist ebenfalls nicht notwendig – das ausländische Arbeitskräftepotential stagniert bereits seit längerer Zeit.

Die Abschaffung der Aufenthaltsverfestigung würde die Probleme, die in Ihrem Antrag skandalisiert wurden, vergrößern statt lösen.

Die effiziente Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist keine Frage der Staatsbürgerschaft, wie das in Ihrem Antrag suggeriert wird.

Meine Damen und Herren, ich habe leider nicht die Zeit, noch auf alle anderen Punkte einzugehen. Tatsache ist, daß Ihr Antrag in allen Punkten widerlegbar ist und daher nicht einmal das Papier wert ist, auf dem er steht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Sie haben ihm aber Ihre ganze Rede geopfert!)

14.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.27

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich in dieser Debatte, die ja dadurch gekennzeichnet ist, daß eine Vielfalt von nur über die Ressortzuständigkeit verklammerten Tagesordnungspunkten gemeinsam diskutiert wird, einem Teilaspekt zuwenden, der mir von großer Bedeutung erscheint und der gleichzeitig auch durch den Entschließungsantrag der Abgeordneten Partik-Pablé und Kollegen ausdrücklich noch einmal zusätzlich thematisiert wird. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kier, Mag. Stoisits, Hans Helmut Moser, Partnerinnen und Partner betreffend Nichtverhängung von Schubhaft an Jugendlichen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Schubhaft gemäß § 61 des Fremdengesetzes 1997 darf über Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr generell nicht verhängt werden. In jedem einzelnen Fall ist das ,Gelindere Mittel‘ gemäß § 66 Fremdengesetz anzuwenden.

In Zusammenwirken mit den Landesregierungen ist darüber hinaus sicherzustellen, daß jugendliche Asylwerberinnen und Asylwerber in einer ,Clearingstelle‘ aufgefangen werden, die sich um die Grundversorgung der Jugendlichen, also Unterkunft und Verpflegung, gesundheitliche und soziale Betreuung, Recherchen über eventuelle Verwandte und um rechtliche Vertretung küm


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