Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 70

Wir sind Demokraten, und ich hoffe, auch Sie, Kollege Wabl. Da gibt es keine rechten oder linken Augenbinden, sondern da gibt es nur ein klares Verständnis für den Rechtsstaat, und da gibt es auch ein Verständnis für die Menschenrechte und für die Anliegen dieser Gruppen, aber auch ein klares Bekenntnis dazu, daß strafrechtliche Delikte verfolgt werden und daß Leute, die diese begehen, auch entsprechend verfolgt werden. Und wenn es sich um Ausländer handelt, dann sind sie nach der Strafrechtsordnung abzuschieben, und das gilt auch für diese Aktivisten.

Ich hoffe doch, daß endlich auch Sie sich darauf verständigen werden, daß diese Grundsätze, die für alle gelten, auch für diese Organisationen gelten müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dietachmayr. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.21

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Scheibner, Lafer und Kollegen eingehen. Dieser Entschließungsantrag der FPÖ ist wieder einmal der Beweis dafür, daß es dieser Partei nicht darum geht, Problembereiche, die es vielleicht dort und da geben mag, aufzuarbeiten, sondern generell Fremdenhaß zu schüren mit falschen Daten und den daraus resultierenden Rückschlüssen, das Klima eines friedlichen Miteinander zu vergiften. (Abg. Scheibner: Herr Präsident, er hat gesagt "Fremdenhaß schüren"! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich werde Ihnen gleich die angeführten Daten widerlegen, denn diese sind in diesem Antrag durchwegs falsch.

Nun, meine Damen und Herren, zu den einzelnen Daten, zum Anteil der Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Wenn die Zahl von 19 600 ausländischen Kindern in österreichischen Schulen stimmt, ergibt sich ein sehr geringer Anteil an der Zahl aller Schüler. (Abg. Scheibner: Aus welchem Bundesland sind denn Sie, Herr Obergescheit? Fragen Sie einmal den Gaál!) Bei etwa 650 000 Schülern in Volks- und Hauptschulen sowie über 300 000 Schülern in höheren Schulen bedeuten 19 600 ausländische Schüler einen Anteil von 2,1 Prozent. Daher kann es sich bestenfalls um ein Problem der Verteilung auf die einzelnen Schulen handeln. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wir schicken alle von Wien aus in die anderen Bundesländer, damit sie auch welche haben!) Generell ist der Anteil der ausländischen Kinder an den Geburten seit Jahren stabil, er betrug 1997 13,1 Prozent. (Abg. Scheibner: Wieso schicken Sie dann Ihre Kinder in Privatschulen?) Ich kann nicht auf jeden Ihrer Zwischenrufe eingehen, ich werde Ihnen die einzelnen Punkte schon widerlegen.

Zur Notstandshilfe. 1997 wurden 484 Millionen Schilling an Nichtösterreicher ausbezahlt. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Kollege Gaál, geben Sie Ihrem Kollegen einmal ein bißchen Nachhilfeunterricht!) Das entspricht einem Anteil von 4,3 Prozent an den gesamten Ausgaben für Notstandshilfe. Von einer Bevorzugung, wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben, kann also überhaupt keine Rede sein, insbesondere wenn man berücksichtigt, daß unter diesen ausländischen Notstandshilfebeziehern auch einige EU-Bürger sind. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Kollege Gaál soll Sie einmal in seinen Wahlkreis einladen!)

Zu den Einbürgerungen, meine Damen und Herren. In Österreich ist keine generelle Steigerung, sondern eine Senkung der Zahl der Einbürgerungen die Regel. Der Rechtsanspruch auf Herabsetzung von 30 auf 15 Jahren besteht nur dann, wenn eine nachhaltige Integration nachgewiesen werden kann. Österreich – und das wissen Sie auch – ist nach einer Studie des IHS Schlußlicht in der EU bei Integrations- und Einbürgerungsregelungen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Fragen Sie einmal Ihren Minister, der sagt Ihnen etwas anderes!)

Zum Arbeitsmarkt. Es gibt keine Neuzuwanderung. Es wäre gut, wenn Sie die gesetzlichen Bestimmungen studieren würden, Frau Abgeordnete Partik-Pablé. Sie wissen, daß wir bei den Neuzuwanderungen über die Familienzusammenführung sehr strenge Regelungen haben. Kinder über 14 Jahren zum Beispiel haben kaum mehr eine Chance, nach Österreich zu kommen.


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