Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 176

Wir hatten ja – auch der geschätzte Kollege Ofner – die Ehre, im Ausschuß die Meinung von Experten zu hören. Ich bin im nachhinein selbst noch dankbar dafür, daß es diese Initiative von uns gegeben hat, weil ein Wort, das in einem Ausschuß gesprochen wird, auch von seinem Symbolgehalt her (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Ofner und Mag. Kukacka) – na, was ist, Herr Kollege Kukacka? (Abg. Dr. Graf: Aber das ist doch einer der entscheidenden Punkte!) – doch auch viel mehr an Überzeugungskraft hat als eine im privaten oder auch im dienstlichen Bereich eingeholte Information. In diesem Ausschuß war auch Dr. Ofner anwesend – ob Dr. Graf auch in diesem Ausschuß war und sich das angehört hat, weiß ich nicht mehr (Abg. Dr. Jarolim: Krüger war dabei!) –, aber auch Dr. Krüger war jedenfalls dort. Was man aber nicht hören will, das hört man nicht, und was man anders interpretieren will, das wird man anders interpretieren – so ist es nun einmal. (Abg. Dr. Schmidt: Und was man nicht verstehen will, ...!) Und was man nicht verstehen will, obwohl man es einmal auch selbst initiiert hat, das wird man nicht verstehen! Es ist nun einmal ein Faktum der Geschichte, daß genau während der Ministerschaft Ofner der außergerichtliche Tatausgleich für Jugendliche eingeführt wurde – so ist es! –, und zwar von jenem, der hier heute eine so vehemente Gegenstellung eingenommen hat. (Zwischenrufe der Abg. Haller. – Abg. Dr. Ofner: Entgleist ist dieser Zug, das ist alles!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese heute hier zur Verhandlung stehende Strafprozeßnovelle ist nach meiner Einschätzung (Abg. Dr. Graf: Deswegen müssen wir das Waffengesetz verstärken, ...!) – aber das ist nicht nur meine persönliche Einschätzung – sicherlich eine der wichtigsten kriminalpolitischen Maßnahmen in der österreichischen Strafrechtsgeschichte, könnte man fast sagen. Deshalb und auch deswegen, weil sie schon so lange der Umsetzung harrt, ist es so wichtig, daß sie endlich umgesetzt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vorher auch einem Kollegen meiner Fraktion die Qualität solcher Entwürfe vor Augen geführt und ihm zu erklären versucht, warum meine Bedenken hinsichtlich ihrer Umsetzung in die Praxis – die Diskussion ging ja vor allem um die Administrierbarkeit von Gesetzen – in diesem Fall so gering sind: weil diese Maßnahmen ja in jahrelangen Feldversuchen erprobt worden sind. Staatsanwälte und Richter, die den gesellschaftspolitischen Wertvorstellungen grüner Abgeordneter eher fernstehen, haben mich davon überzeugt, daß diese Erprobung, die sozusagen eine Art "Echtversuch" darstellt, die Qualität der Umsetzung auch garantieren wird. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das nun einmal – und da kann man jetzt reden, was man will – ein wirklicher Meilenstein – so hat es, glaube ich, Kollege Jarolim bezeichnet – oder ein Durchbruch, wie Frau Dr. Schmidt es genannt hat. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) So ist es, und das werden weder Dr. Ofner noch andere freiheitliche Abgeordnete mit lauten Zwischenrufen wegdiskutieren können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die diversionellen Maßnahmen werden nunmehr seit zwölf Jahren angewendet, und deshalb ist auch die strukturelle Voraussetzung für ihre Einführung gegeben. Es ist mir wirklich wichtig, dies hier zu sagen, denn es gibt, was gesetzgeberische Vorhaben angeht, oft eine Art "Experimentierfeld". In diesem Fall ist dem nicht so! In diesem Fall gibt es eine Erprobung. Daß es diese Phase gegeben hat, ist nämlich auch für die Aufnahme dieser gesetzgeberischen Maßnahme in das Bewußtsein der österreichischen Bevölkerung – nicht nur für das Verständnis, sondern auch für die Identifikation damit – besonders wichtig. Selbst die Skeptiker, die es gegeben hat, haben sich dadurch letztendlich überzeugen lassen. Sie können mir glauben – und diesen Eindruck habe ich auch bei der Anhörung im Ausschuß und in vielen Gesprächen vorher gewonnen –, daß es auch für die Staatsanwälte und für die Richter nicht einfach gewesen ist, alle diese Vorstellungen zu akzeptieren.

Weil heute hier schon mehrmals die Behauptung aufgestellt wurde, das sei eine Entkriminalisierung (Abg. Haller: Was ist es dann?), möchte ich hier – weil mir das ein Anliegen ist – folgendes sagen: Die Opferinteressen sind es, die durch diese Maßnahme in erster Linie gestärkt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Dr. Ofner: Das ist unglaublich! Unglaublich!) Das steht bei dieser ganzen Sache im Mittelpunkt! Ich glaube, daß es sicherlich nicht übertrieben ist, zu behaupten, daß mit kaum einem gesetzgeberischen Akt so viel für Opfer getan wurde oder wird wie mit dieser Strafprozeßnovelle (Abg. Dr. Ofner: Wenn der Täter straf


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