Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 177

los bleibt! – Abg. Haller: Wenn der Täter straflos ausgeht!), die heute hier hoffentlich zumindest mit einer Vierparteienmehrheit beschlossen wird. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Genau die besondere Beachtung der Interessen der Geschädigten erfolgt bei dieser Maßnahme, denn es gibt ja nur dann einen außergerichtlichen Tatausgleich, wenn der Geschädigte oder die Geschädigte sagt: Ja, ich will! – So einfach ist es. (Abg. Dr. Ofner: Da wird man sich gar nicht darüber unterhalten!) Wenn ein Opfer sagt: Ich will nicht!, dann gibt es nie einen außergerichtlichen Tatausgleich. Jetzt frage ich mich: Wer hat einen Schaden durch den außergerichtlichen Tatausgleich, wenn es doch ein Nutzen für beide ist: für den Täter beziehungsweise die Täterin und für das Opfer? (Abg. Haller: Für das Opfer? Das müssen Sie mir jetzt erklären, was der Nutzen für das Opfer ist! Das müssen Sie mir jetzt erklären!) Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ja das wichtigste Argument für den ATA-E gegeben. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Darüber hinaus verhehle ich auch nicht, daß ich der Meinung bin, daß der ATA auch eine maßgebliche Entlastung für die Gerichte darstellt. Ich sehe darin eigentlich keinen Schaden! In der morgigen "Presse" lese ich, daß Staatsanwalt Dr. Pleischl bei einem Fortbildungsseminar in Ottenstein eine Prognose darüber erstellt, wie die Strafregisterbilanz künftig aussehen wird. (Abg. Jung: Deshalb gibt es aber nicht einen einzigen Ladendiebstahl weniger!)

Ich halte die diversionellen Maßnahmen – und das wurde heute hier noch nicht angesprochen – auch deshalb für so wesentlich, weil unnötige Stigmatisierungseffekte, die Vorstrafen mit sich bringen, schlicht und einfach wegfallen. Besonders gilt dies für die Eintragung ins Strafregister.

Meine Damen und Herren! Wir wissen ganz genau, daß die Tatsache – und da geht es nicht nur um einen humanen, sondern auch um einen ökonomischen Gesichtspunkt –, daß jemand aufgrund einer stigmatisierenden Wirkung durch eine strafgerichtliche Verurteilung und durch das Aufscheinen im Strafregister keine Arbeit mehr findet, Kosten verursacht und daß das eine für die Gesellschaft sehr teure Fürsorgeleistung beziehungsweise Sozialarbeiter- oder soziale Leistung ist. (Abg. Haller: Diese Gesetzesvorlage ist kein Vorteil für die Gesellschaft! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Diversionelle Maßnahmen fangen das ab! Das ist ein wesentlicher Gesichtspunkt, der hier auch festgestellt werden muß.

Noch ein weiterer Aspekt kommt meiner Meinung nach da hinzu, der ja auch von den Herren Staatsanwälten und von Frau Staatsanwältin Dr. Loderbauer im Hearing eindrücklich durch Beispiele, die sie aus ihrer Erfahrung erzählt haben, klar herausgestellt wurde – ich könnte Ihnen hier vieles davon wiedergeben, aber meine Redezeit ist zu kurz dazu –: Es ist ein ganz wesentlicher Punkt, daß die persönliche Auswirkung der Tat auf das Opfer, die Auseinandersetzung über das, was das Opfer bekommt, den Hauptinhalt der Maßnahme im außergerichtlichen Tatausgleich bildet. (Abg. Dr. Ofner: Das Opfer wird noch einmal konfrontiert mit dem Täter!)

Normalerweise ist es im Strafprozeß doch so – und das müßte Dr. Ofner ja am besten wissen –, daß die Rolle des Opfers auf die eines Tatzeugen oder einer Tatzeugin degradiert wird. Wir wissen ja nicht nur, wie Zeugen leider mitunter behandelt werden, sondern auch, wie wenig auf das eingegangen wird, was ihrem Gefühl entspricht. (Abg. Jung: Was glauben Sie, wie sich das Opfer fühlt?) Ich habe noch nie gehört, daß jemand gesagt hat: Die Tatsache, daß ich Zeuge in einem Verfahren war, hat mir eine Genugtuung bereitet. – Das aber ist der wesentliche Punkt beim ATA!

Ich möchte jetzt nicht das wiederholen, was Frau Dr. Schmidt an der Mutlosigkeit des Vorgehens – nicht bezüglich des Gesetzes, sondern bezüglich des Ausschußberichtes und dessen, was auch in der Öffentlichkeit kolportiert wurde – kritisiert hat, sondern ich möchte den Herrn Bundesminister eher ermutigen (Abg. Dr. Schmidt: Das will ich ja auch! Das will ich auch!), sich bei seinen noch beabsichtigten Schritten der Präzisierung auch an das Gesetz zu halten.

Es gibt aber nicht nur helle Freude, sondern es gibt durchaus auch Punkte, bei denen ich sagen muß: Da hätte ich mir mehr erwartet! Einer von diesen, der bisher noch unerwähnt geblieben ist,


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