Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 190

Weiters kann der Staatsanwalt von der Verfolgung einer geringfügig strafbaren Handlung unter Bestimmung einer Probezeit von ein bis zwei Jahren zurücktreten. Was ich besonders begrüße, ist, daß diese Probezeit auch mit einer bestimmten Verpflichtung verbunden werden kann. Das könnten bei Verkehrsunfällen wieder insbesondere die Verpflichtung zur Absolvierung von Verkehrsschulungskursen und von Erste-Hilfe-Kursen oder auch der Besuch eines Einstellungs- oder Verhaltenstrainings sein. Das ist also genau jenes Repertoire von Verpflichtungen, die bereits jetzt von den Verwaltungsbehörden bei Alkoholdelikten auferlegt werden können.

Durch diese Diversionsmaßnahmen kommt es einerseits im Verkehrsstrafrecht zu einer gewissen Entkriminalisierung – ich sage das bewußt – bei fahrlässig begangenen Verkehrsdelikten, insoweit, als der Verkehrsstraftäter nunmehr nicht mehr in das Strafregister eingetragen wird, andererseits werden aber durch eine konkrete Wiedergutmachung in Form von gemeinnütziger Leistung oder eben durch die Verpflichtung zu Verkehrsschulungskursen das Bewußtsein für die Tat geschärft, eine stärkere Betroffenheit der Unfallverursacher geweckt und auch der Wiedergutmachungseffekt verstärkt. Das halte ich für eine richtige und notwendige Maßnahme, daher begrüße ich von dieser Warte aus dieses Gesetz. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jung: Und von anderen Warten aus?)

Herr Bundesminister! Ich halte es aber gerade bei Verkehrsstraftaten für notwendig, dem Staatsanwalt auch ganz eindeutige Regelungen zur Anwendung der verschiedenen Diversionsmaßnahmen zu geben, damit es eben in den verschiedenen Gerichtssprengeln nicht zu stark unterschiedlichen Regelungen kommt, wie wir das im Verkehrsstrafrecht zum Teil heute schon haben.

Die ausschließliche Durchführung nur einer diversionellen Maßnahme ist meiner Meinung nach oft auch nicht ausreichend geeignet, dem Verkehrsstraftäter das Unrecht seiner Tat zu verdeutlichen oder der zukünftigen Begehung einer ähnlichen Tat präventiv entgegenzuwirken. Denn während sich nach einem leicht fahrlässigen Verkehrsdelikt in der Regel wohl eine Geldbuße allein als der zweckmäßigste Strafersatz erweisen wird, wäre Verkehrsrowdies und Alkoholstraftätern meines Erachtens in der Regel wohl mit einer Kombination entweder einer Geldbuße und der Auferlegung einer entsprechenden Verpflichtung, wie etwa dem Besuch eines Verkehrsschulungskurses oder eines Erste-Hilfe-Kurses, oder aber einer Geldbuße und einer gemeinnützigen Verpflichtung, wie etwa der Arbeit in einer Rehabilitationseinrichtung für Verkehrsopfer, entsprechend zu begegnen.

Diese Kombination von Diversionsmaßnahmen ist nämlich derzeit nicht möglich, denn derzeit gilt als Diversionsmaßnahme entweder die Zahlung eines Geldbetrages oder die Erbringung einer gemeinnützigen Leistung oder die Bestimmung einer Probezeit oder der außergerichtliche Tatausgleich. Es gilt also immer ein Entweder – Oder, aber eine Kombination ist nicht möglich, und das halte ich zumindest im Verkehrsstrafrecht für nicht in jedem Fall zweckmäßig und zielführend.

Vielmehr wäre es gerade bei Verkehrsstraftaten, die grob fahrlässig begangen wurden, besser, mit einer Kombination von Diversionsmaßnahmen eine entsprechende Antwort zu geben. Insoferne erwarte ich mir, Herr Minister, daß nach einer gewissen Probe- und Erfahrungszeit eine Nachjustierung dieses Gesetzes möglich wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Martin Graf. – Bitte.

22.04

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Einer meiner Vorredner hat schon gesagt, daß wir uns in einer gesellschaftspolitischen Veränderung befinden, und das ist auch richtig. Die Frage geht allerdings nicht so sehr in die Richtung, ob das gut oder schlecht ist, sondern nur, ob man das will oder nicht will. Ich glaube, es haben sich hier im Hohen Haus und in unserer Gesellschaft offensichtlich die linken Justizideologen mit den Sozialromantikern in der ÖVP durchgesetzt – und das ist bedauerlich. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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