Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 199

Ich setze fort: "... oder der Fortpflanzungsfähigkeit, ... eine erhebliche Verstümmelung oder eine auffallende Verunstaltung oder ... ein schweres Leiden, Siechtum oder Berufsunfähigkeit des Geschädigten zur Folge, so ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen", je nach Schwere. (Abg. Dr. Mertel: Sie haben ein Glück, daß Sie selbst nicht wissen, was Sie reden! Nicht erfassen, was Sie reden!) Trotzdem ist das eine schwere Körperverletzung.

Schwere Nötigung oder absichtlich schwere Körperverletzung: All das ist enthalten bei diesen Delikten bis zu fünf Jahren. Sogar die kriminellen Organisationen und das Schlepperwesen sind einbezogen. (Unruhe im Saal.)

Hören Sie zu, § 278a lautet: "Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt, ... die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial" et cetera ausgerichtet ist, "ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen." (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Oder: Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Sämtliche Mißbräuche im Autoritätsverhältnis vom Stiefvater oder Onkel zu Kindern, zu Unmündigen, im Verhältnis Lehrer – Schüler oder Lehrherr – Lehrling sind darin enthalten. Stellen Sie sich doch zum Beispiel den außergerichtlichen Tatausgleich zwischen einem Lehrling und einem Lehrherrn vor, wenn zum Beispiel ein Mädchen von seinem Lehrherrn sexuell begrapscht wurde. Da sind die Frauenriegen aber ruhig, weil sie es sich nicht durchgelesen haben, weil sie überhaupt nicht wissen, in welcher Dimension sich dieses Gesetz auswirken kann. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: Es ist peinlich, was Sie reden!)

Oder ein Gustostückerl zum Schluß: Entführung einer willenlosen oder wehrlosen Frau. Sie braucht gar keinen sichtbaren Schaden zu haben, aber stellen Sie sich vor, was vorkommen kann. (Abg. Großruck: Das war aber kein Freund, der Ihnen die Rede aufgesetzt hat! – Weitere Zwischenrufe.) Da heißt es:

"Wer eine Person weiblichen Geschlechtes," – hören Sie jetzt sehr gut zu! – "die geisteskrank ist oder sich in einem Zustand befindet, der sie zum Widerstand unfähig macht, entführt, um sie zur Unzucht zu mißbrauchen oder der Unzucht zuzuführen, ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen." – All das wird künftig ebenfalls mit dem außergerichtlichen Tatausgleich geregelt.

Meine Damen und Herren! Ich habe es schon gesagt: Sie von der SPÖ – Ihre Ideologie kennen wir. Aber Sie von der ÖVP können sich jetzt nicht mehr – auch nicht, wenn einige Abgeordnete der namentlichen Abstimmung entweichen – der Verantwortung entziehen, daß Sie, wenn dieses Gesetz heute beschlossen wird, die Erfüllungsgehilfen der linken Ideologie sind! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Die Sekretärin, die diese Rede schreibt, können Sie entlassen!)

22.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Dr. Mertel: Jetzt hast du’s schwer, Gisela!)

22.38

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Madl hat sich Sorgen darüber gemacht, daß wir uns sozusagen verstecken und daß uns gar nicht bewußt ist, was alles Schreckliches in diesem Gesetz für Frauen enthalten ist. Die Entführung einer willenlosen Frau hat sie zum Beispiel aus einem Paragraphen angeführt. (Abg. Madl: Nein!) Sie haben die Entführung einer willenlosen Frau angesprochen, und ich sage Ihnen dazu nur folgendes: Dieser Paragraph ist ein frauendiskrimi


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