Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 208

Sehr geehrter Herr Minister! Ich ersuche Sie von dieser Stelle aus, im Justizressort diesbezügliche Überlegungen anzustellen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Dritter Redner ist nun Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.16

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Konzernabschlußgesetz zu. Sie sehen also, wir leiden nicht unter irgendeinem Oppositionsreflex – falls Sie das geglaubt haben sollten.

Dieses Gesetz macht Sinn, es entspricht einem Bedarf der Industrie. Nach der bisherigen Gesetzeslage, waren ja, wie wir wissen, zwei Konzernabschlüsse erforderlich: jener nach HGB und jener nach internationalem Standard, wenn internationales oder ausländisches Kapital zu akquirieren war.

Das Gesetz schreibt – im Gegensatz zu der entsprechenden Gesetzeslage in Deutschland – dem Unternehmen nicht zwingend vor, den Abschluß nach den International Accounting Standards zu verfassen, sondern bietet lediglich eine Alternative. Es gibt also keinen Zwang dazu.

Insgesamt kann man an diesem Konzernabschlußgesetz meines Erachtens rechtlich nichts bemängeln, und wir werden daher zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlußwort.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1576 der Beilagen.

Wer für diesen Entwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. Der Entwurf ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen worden.

Ich rufe zur dritten Lesung auf.

Wer in dritter Lesung zustimmt, möge ein Zeichen geben. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

22. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere über die Tätigkeit und Wahrnehmung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen, die Verfahren vor der Kommission und die sonstige Tätigkeit der Kommission gemäß § 10a Gleichbehandlungsgesetz, 1997, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz und von der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales (III-168/1604 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile als erster Rednerin in der Debatte Frau Abgeordneter Haller das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.


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