Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 209

23.19

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Gleich zu Anfang meiner Rede eine Frage: Es handelt sich um einen Gemeinsamen Bericht der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, und beide sind nicht im Haus. Haben sie nicht vor, zu kommen oder sind sie gerade auf dem Weg hierher? (Abg. Schwarzenberger: Eine ist schon im Haus! – Bundesministerin Mag. Prammer nimmt auf der Regierungsbank Platz.) – Sehr gut! Eine ist also da! Gut. – Guten Abend, Frau Bundesministerin! – Die Frage hat sich somit zumindest zur Hälfte erledigt.

Wir behandeln jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt – zu einer, nun ja, nicht sehr publikumswirksamen Zeit – den Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes aus dem Jahr 1997. Zunächst ist hiezu auch aus freiheitlicher Sicht anzumerken, daß der Bericht selbst sehr aussagekräftig und sehr gut aufgebaut ist und daß den Verfassern dieses Berichtes für diese Arbeit auch von freiheitlicher Seite ein absolutes Lob auszusprechen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Trotzdem werden wir – und auch in diesem Fall nicht nur aus reiner Oppositionsabsicht – diesen Bericht nicht zur Kenntnis nehmen können, denn gerade deshalb, weil er so aussagekräftig ist, bietet er einfach einen exakten Spiegel der österreichischen Frauenpolitik, des jahrzehntelangen Versagens der österreichischen Frauenpolitik, für das die SPÖ als Regierungspartei und als ressortverantwortliche Partei verantwortlich zeichnet. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Dr. Mertel: Also, bitte! Bitte!)

Zum Bericht selbst – ich möchte mich möglichst kurz halten –: Er sagt aus, daß 40 Prozent und somit der Schwerpunkt aller behandelten Fälle sexuelle Belästigungen darstellen. Die Zahl dieser Fälle ist einwandfrei im Steigen begriffen, und es ist für mich – und ich glaube, nicht nur für mich, sondern insgesamt – doch wohl als sehr unbefriedigend zu bewerten, daß die betroffenen Frauen fast in allen Fällen mit einer darauffolgenden Kündigung zu rechnen haben, und nicht nur damit, sondern zusehends häufiger auch mit Strafanzeigen wegen übler Nachrede oder Ehrenbeleidigung. Man muß sich, wie ich meine, wirklich Gedanken darüber machen, wie man dem in Zukunft besser entgegentreten könnte.

Ein Umstand ist auch sehr bekannt und zeigt wieder einmal auf, daß auch in Fällen echter Gleichbehandlung, wenn es sich um Männer handelt, wiederum Frauen diejenigen sind, die gekündigt werden. Gerade vorgestern ist ein Fall aus der steirischen Gebietskrankenkasse bekannt geworden: ein Mann, der Chef, hat sich von einer jungen, hübschen Sekretärin sexuell belästigt gefühlt. Und wer ist gekündigt worden? Wer muß den Platz räumen? – Sogar in diesem Fall natürlich wieder die Frau!

Das ist doppelt unbefriedigend, Frau Bundesministerin, und ich würde Sie bitten, da das ja auch im Einflußbereich der SPÖ passiert, hier wirklich einmal Maßnahmen zu setzen und nicht nur immer die Behandlung solcher Fälle zu versprechen. (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Wo ist hier eine Parteinähe?) Nun, ich würde schon meinen, daß es da eine gewisse Parteinähe gibt, Herr Kollege Schöggl!

Eigenartigerweise sind auch die Beschwerden über nicht geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen im Zunehmen. Auch das kann ja nicht wirklich als Erfolg zu werten sein. Vielleicht liegt aber die Ursache dafür darin – ich weiß es nicht, aber es wäre möglich –, daß der österreichische Verwaltungsgerichtshof erkannt hat, daß eine männliche Bezeichnung immer beide Geschlechter meint. Angesichts dessen muß ich mich aber wirklich fragen: Welchen Niederschlag hat die österreichische Frauenpolitik bisher in diesen obersten Gerichtshöfen gefunden?

Es ist für uns Freiheitlichen zwar nichts Neues, daß Frauen im Berufsleben diskriminiert werden, vor allem bei der Entlohnung – die Schere geht nachweislich immer weiter auseinander –, daß es aber auch zusehends mehr Fälle eines Nichtzustandekommens von Arbeitsverhältnissen gibt, das im Geschlecht der Frau begründet ist, ist schon sehr bedauerlich! Und daß einer dieser Gründe das bestehende Nachtarbeitsverbot ist, gegen dessen Aufhebung sich die staatstragende SPÖ seit dem Jahr 1992 beharrlich wehrt, das – das muß ich einfach sagen –


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