Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 211

ganz auf diese Problembereiche spezialisiert sind. Daher bin ich der Auffassung, daß es sehr wichtig wäre, die Regionalisierung fortzusetzen, und ich bin auch sehr froh darüber, daß die Frau Bundesministerin angekündigt hat, daß es demnächst in Kärnten eine zusätzliche Stelle geben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Bericht möchte ich sagen, daß er sehr informativ und sehr anschaulich gestaltet ist, und ich möchte der Gleichbehandlungsanwältin, Frau Dr. Nikolay-Leitner und ihren Mitarbeiterinnen sehr herzlich dafür danken. Ich möchte ihr allerdings nicht nur für den Bericht danken, sondern überhaupt für ihr Engagement und für die wirklich wichtige und sehr schwierige, aber wirklich ausgezeichnete Arbeit, die von ihr geleistet wird! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir müssen leider dem Bericht entnehmen, daß es nach wie vor vielfältige Diskriminierungen von Frauen am Arbeitsplatz gibt, daß zwar in manchen Bereichen die Unternehmer und die Vorgesetzten in ihrer Vorgangsweise subtiler geworden sind, daß aber Frauen nach wie vor sehr oft zurückgesetzt werden.

Was erfreulich und dem Bericht ebenfalls zu entnehmen ist, ist das verstärkte Engagement der Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Ich glaube, daß es sehr wichtig ist, daß die Frauen auch im Betrieb selbst Unterstützung haben, daß es Solidarität gibt, daß sie jemanden haben, dem sie sich anvertrauen können, und daß sie auch merken, daß man für ihre Lage Verständnis hat.

Ich möchte aus Zeitgründen nicht weiter auf die Details des Berichtes eingehen, sondern nur sagen, daß ich für die Vorschläge und Anregungen für Gesetzesänderungen sehr dankbar bin. Dabei möchte ich, weil es mir sehr wichtig zu sein scheint, eine ganz zentrale Forderung besonders hervorheben, nämlich die Aufhebung der Schadenersatz-Obergrenzen im Zusammenhang mit der Diskriminierung, sowohl bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses und beim beruflichen Aufstieg als auch insbesondere bei der Beförderung.

Die Schadenersatz-Obergrenzen sind ohnedies sehr gering, und wenn sie dann noch nach Köpfen aufzuteilen sind, wenn mehrere Frauen diskriminiert worden sind, dann ergibt das Beträge, die völlig lächerlich sind und in keiner Weise den Schaden gutmachen. Daher scheint es mir sehr wichtig zu sein, das in Angriff zu nehmen.

Ein zweites Problem ist der Bereich der sexuellen Belästigung. Auch da zeigt sich, daß es immer mehr Fälle gibt, die an die Gleichbehandlungsanwältin herangetragen werden. Ich denke, daß das auch sehr stark mit dem steigenden Bewußtsein zusammenhängt und daß wir den betroffenen Frauen helfen müssen.

In der Praxis wäre es wichtig, ein subjektives Beschwerderecht für belästigte Personen zu verankern, was bedeuten würde, daß auf die subjektive Einschätzung abgestellt wird. Das hätte einen Vorteil, wenn eine rechtliche Fehleinschätzung vorliegt, das heißt, wenn die Frau nicht recht bekommt. Denn jetzt ist es sehr oft so, daß der Gegner im Verfahren dadurch zurückschlägt, daß er eine Verleumdungsklage einbringt. Davor sollten wir, so denke ich, die Frauen schützen.

Meine Damen und Herren! Der Bericht zeigt, daß es noch viele Aufgaben für uns gibt, daß wir im Bereich der Bewußtseinsbildung weiterarbeiten müssen, daß es mehr Solidarität geben muß, daß wir aber auch als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber dazu aufgerufen sind, weitere Reformschritte zu setzen. Ich hoffe daher, Frau Bundesministerin, daß die Verhandlungen der Sozialpartner gut laufen und daß es möglich sein wird, weitere Verbesserungen für die Frauen zu erzielen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Bitte.

23.32

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zuallererst bei den Rednerinnen und


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